Urteil
Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in NRW bestätigt
14.08.2007
Die Klage einer Hauptschullehrerin, die beim Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen.
Muslimische Lehrerinnen dürfen in dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auch weiterhin kein Kopftuch beim Unterricht an den Schulen tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Dienstag die Klage einer Hauptschullehrerin ab.
Verbot bestätigt
Das Gericht bestätigte damit das seit Juni
2006 gesetzlich geltende Verbot. Es war der erste Fall in
Nordrhein-Westfalen, bei dem einer langjährigen Beamtin das Tragen eines
Kopftuchs gerichtlich untersagt wurde. Nach Auffassung der Richter stellt
das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt damit gegen das
staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen. Die 52 Jahre alte Klägerin will
gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
Ähnliche Regelungen gelten auch in den anderen deutschen Bundesländern. Sie wurden dort bislang von den Gerichten immer bestätigt.