Urteil

Kopftuch-Verbot für Lehrerinnen in NRW bestätigt

14.08.2007

Die Klage einer Hauptschullehrerin, die beim Unterricht ein Kopftuch tragen wollte, wurde vom Verwaltungsgericht Düsseldorf abgewiesen.

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Muslimische Lehrerinnen dürfen in dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen auch weiterhin kein Kopftuch beim Unterricht an den Schulen tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies am Dienstag die Klage einer Hauptschullehrerin ab.

Verbot bestätigt
Das Gericht bestätigte damit das seit Juni 2006 gesetzlich geltende Verbot. Es war der erste Fall in Nordrhein-Westfalen, bei dem einer langjährigen Beamtin das Tragen eines Kopftuchs gerichtlich untersagt wurde. Nach Auffassung der Richter stellt das Kopftuch eine religiöse Bekundung dar und verstößt damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen. Die 52 Jahre alte Klägerin will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Ähnliche Regelungen gelten auch in den anderen deutschen Bundesländern. Sie wurden dort bislang von den Gerichten immer bestätigt.

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