Am Sonntag tritt die Verfassung der Republik Kosvo in Kraft. In manchen Bereichen behält aber die UNO-Verwaltung das letzte Wort.
Kosovo-Präsident Fatmir Sejdiu wird am Sonntag die Verfassung des von der albanischen Mehrheitsbevölkerung einseitig ausgerufenen und inzwischen von mehr als 40 Ländern anerkannten Staates in Kraft setzen. Dies bedeutet allerdings nicht die Übertragung wichtiger staatlicher Zuständigkeiten wie die Kontrolle von Polizei, Zoll und Justiz auf die Organe des neuen Staates. Die UNO-Verwaltung UNMIK behält das letzte Wort in allen Bereichen. Unter dem Schirm der UNMIK soll auch die EU-Mission EULEX mit rund 2000 Polizisten, Richtern und Verwaltungsexperten stehen.
Weigerung Russlands
Hintergrund der verfassungsrechtlich unklaren
Zukunft der früheren serbischen Provinz ist die Weigerung Russlands im
UNO-Sicherheitsrat, den neuen Staat in die Selbstständigkeit zu entlassen.
Die UNMIK nimmt ihre Aufgaben auf der Grundlage der
Sicherheitsrats-Resolution 1244 weiter wahr. Die 1999 verabschiedete
Resolution garantierte Belgrad die territoriale Unversehrtheit und enthält
die Bestimmung, dass die Bestimmungen so lange gelten, bis der
Sicherheitsrat eine andere Entscheidung getroffen hat. Darauf stützen sich
die Vetomächte Russland und China, die den Kosovo nicht als unabhängigen
Staat anzuerkennen bereit sind.
Die Republik Kosovo wird in der Verfassung als "unabhängiger, souveräner, demokratischer, einheitlicher und unveräußerlicher Staat aller seiner Bürger" definiert. Was es mit der - nach dem Plan des UNO-Beauftragten Martti Ahtisaari - international "überwachten" Unabhängigkeit auf sich hat, ergibt sich aus dem EULEX-Mandat der Europäischen Union. Der EULEX-Chef Pieter Feith soll "Entscheidungen von Behörden des Kosovo (also der Staatsgewalt) zurücknehmen oder für ungültig erklären" können.