John McCain wurde 1936 in der Panama-Zone geboren. Jetzt soll ein Gericht klären, ob er tatsächlich ein Amerikaner ist.
John McCain gilt in den USA wegen seines Einsatzes in Vietnam vielfach als Held. Dass er wirklich ein gebürtiger Amerikaner ist, wird jetzt aber in einer Klage vor Gericht in Frage gestellt. Ein Bundesrichter in Kalifornien soll feststellen, ob der 1936 in der Kanalzone von Panama geborene designierte republikanische Präsidentschaftskandidat die rechtliche Voraussetzung erfüllt, um das höchste Staatsamt der USA bekleiden zu können.
"Natural born citizen"
In der Verfassung ist von einem "Staatsbürger
von Geburt" (natural born citizen) die Rede, was aber nicht näher
ausgeführt wird. Für McCain selbst gibt es keine Zweifel, dass er die
Voraussetzung erfüllt. Anwälte überprüften dies schon für seine erste
Bewerbung 2000. Sein Wahlkampfsprecherin Jill Hazelbaker nannte derartige
Fragen "Unsinn".
Die zweiseitige Klage wurde am 6. März beim US-Bezirksgericht in Riverside in Kalifornien eingereicht. Der Kläger, der Rechtsanwalt Andrew Aames, der als Parteimitglied bei den Republikanern geführt wird, früher aber auch schon bei den Demokraten aktiv war, sagte, er wolle nur eine gerichtliche Klarstellung erreichen, um alle Zweifel auszuräumen. Er glaube, dass McCain "sehr, sehr gute" Chancen habe.
In Panama geboren
Die Panama-Kanalzone war ein US-Territorium,
als McCain dort am 29. August 1936 geboren wurde. Sein Vater war dort bei
der Marine stationiert. Für Rechtsexperten steht es deshalb außer Frage,
dass McCain die rechtlichen Voraussetzungen für das Präsidentenamt erfüllt.
Die Frage des "Staatsbürgers von Geburt" wird in den USA schon seit vielen Jahren diskutiert. Bei der Erarbeitung der Verfassung stand hinter der Formulierung wohl die Sorge des jungen Staates, dass ein Ausländer Präsident werden könnte.