Ungarn

Mediengesetz: EU-Kommission will klagen

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Kommissarin Kroes will am Freitag mit der Regierung in Budapest sprechen.

Die EU-Kommission könnte gegen Ungarn, das seit 1. Jänner die EU-Ratspräsidentschaft innehat, ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des neuen, restriktiven Mediengesetzes einleiten. EU-Kommissionssprecher Olivier Bailly sagte am Dienstag in Brüssel. Zunächst müsse die Kommission den Text des mit Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetzes bekommen. Auf dieser Grundlage könne die Kommission die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Recht prüfen.

Unvereinbarkeit mit EU-Recht geprüft
"Der Vertrag ist ganz klar", betonte der Sprecher. Entweder stelle die EU-Kommission fest, dass keine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes vorliege. Dann gebe es auch kein Vertragsverletzungsverfahren. Oder es werde Unvereinbarkeit mit EU-Recht festgestellt. In diesem Fall müsste das Kommissionskollegium sich mit dem Fall befassen und entscheiden, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.

Kroes besorgt
Bereits am Montag hat die EU-Kommission "Zweifel" zu dem umstrittenen ungarischen Mediengesetz geäußert. Die für audiovisuelle Medien zuständige EU-Kommissarin und Vizepräsidentin der EU-Kommission, Neelie Kroes, teilte der ungarischen Regierung am 23. Dezember ihre Besorgnis zu dem Gesetz mit.

Umstrittene Medienbehörde
Kroes äußerte insbesondere Sorgen zu der im August neu geschaffenen nationalen Medienbehörde (NMHH) und deren Fähigkeit, unabhängig zu agieren, sowie zur Ernennung und Zusammensetzung der Behörde. Die Kritik der EU-Kommissarin zu dem ungarischen Mediengesetz bezieht sich vorerst nur auf die am 24. Mai 2007 von den EU-Medienministern als Nachfolgeregelung für die TV-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" beschlossene Audiovisuelle Mediendienste-Richtline (AVMD-RL) und deren korrekte Umsetzung durch Ungarn.

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Die EU-Grundrechtecharta, die Freiheit und Pluralität der Medien vorschreibt, ist nach Angaben der EU-Kommission nur dann anwendbar, wenn Gemeinschaftsrecht betroffen ist. Pressefreiheit ist allerdings auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben, zu der es eine umfangreiche Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs gibt.

Antwort aus Budapest steht aus
Eine detaillierte Antwort aus Budapest und eine offizielle Notifizierung des ungarischen Mediengesetzes in Brüssel steht nach Angaben der EU-Kommission noch aus. Kroes nehme am Freitag an dem Treffen der EU-Kommission mit der ungarischen Regierung zum Auftakt der EU-Ratspräsidentschaft in Budapest teil und werde genug Gelegenheiten haben, diese Frage bilateral zu erörtern, sagte der Kommissionssprecher.

Umfassende Sanktions- und Durchgriffsrechte
Die NMHH verfügt seit Jahresbeginn über umfassende Sanktions- und Durchgriffsrechte gegen alle Medien des Landes, die ihrer Ansicht nach gegen das umstrittene neue Mediengesetz verstoßen. Der Medienrat der NMHH, dem die eigentliche Kontrolle der Medien übertragen ist, ist ausschließlich mit Delegierten besetzt, die der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz-MPSZ nahestehen. Fidesz hat gemeinsam mit den mit ihnen untrennbar verbundenen Christdemokraten (KDNP) eine Zwei-Drittel-Mehrheit im ungarischen Parlament.

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