Für Privatgebrauch
Mexiko erlaubt harte Drogen
21.08.2009
Künftig ist der Besitz kleiner Mengen von Kokain, LSD oder anderen in Mexiko legal.
Mexiko hat mit einem umstrittenen Gesetz den Besitz kleiner Mengen Drogen entkriminalisiert. Damit ist der Besitz einer zum "persönlichen Gebrauch" gedachten Menge von Marihuana, Kokain, Heroin und LSD ab dem Freitag nicht mehr strafbar. Wer von der Polizei mit einer geringen Menge erwischt wird, hat die ersten beiden Male keine Konsequenzen zu befürchten. Beim dritten Mal wird allerdings die Teilnahme an einem Entzugsprogramm verpflichtend. Welche Strafe Entzugs-Verweigerern droht, lässt das Gesetz offen.
Verschiedene Obergrenzen
Die Obergrenze des persönlichen Bedarfs
liegt bei Marihuana bei fünf Gramm, was etwa zwei bis drei Joints
entspricht. Bei Kokain wird ein halbes Gramm toleriert, bei Metamphetaminen
40 Milligramm, bei LSD sind es 0,015 Milligramm. Der Kongress hatte das
Gesetz bereits im April verabschiedet, Präsident Felipe Calderon hatte die
Unterzeichnung jedoch hinausgezögert. Er hatte für einen strengeren
Gesetzesentwurf geworben, der bereits beim ersten Mal verpflichtende
Entzugskuren oder alternativ Gefängnisstrafen vorsah.
Bisher drohten in Mexiko auch beim Besitz geringer Mengen schwere Gefängnisstrafen. In der Praxis wurden jedoch nur wenige Menschen aufgrund des Besitzes einer geringen Drogenmenge verurteilt. Mexikanische Politiker haben mehrfach betont, dass es wichtig sei, zwischen Gelegenheitskonsumenten, Süchtigen und Drogenhändlern zu unterscheiden. Seit Calderon den Drogenkartellen im Land den Kampf angesagt und Truppen in umkämpfte Gebiete geschickt hat, wurden in Mexiko 11.000 Menschen Opfer der Drogenkriminalität.