Österreich vorne

Nebenverdienste: So viel cashen EU-Abgeordnete zusätzlich

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Österreichs EU-Abgeordnete weisen im EU-Vergleich den höchsten Anteil an bezahlten oder unbezahlten Nebentätigkeiten auf. Ein litauischer Abgeordnete liegt aber mit seinem Zusatzverdienst weit vorne.

Europaabgeordnete aus rechten und rechtsextremen Parteien haben laut einer Analyse von Transparency International die höchsten Nebenverdienste. Die 20 Spitzenverdiener kommen überwiegend aus diesen Parteien, Österreicher sind nicht darunter. Die Österreicher weisen aber den höchsten Anteil an bezahlten oder unbezahlten Nebentätigkeiten auf, gefolgt von Abgeordneten aus Lettland, Luxemburg, Litauen und Belgien, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Bericht der NGO.

Absoluter Bestverdiener ist laut Transparency International (TI) der fraktionslose litauische Europaabgeordnete Viktor Uspaskich von der populistischen Arbeitspartei mit einem geschätzten jährlichen Zusatzeinkommen von drei Millionen Euro, gefolgt von dem fraktionslosen Franzosen Jérôme Rivière (220.248 Euro) und dem ungarischen Fidesz-Abgeordneten László Trócsányi (171.637). EVP-Chef Manfred Weber liegt an vierter Stelle mit einem geschätzten jährlichen Nebenverdienst von 170.640 Euro.

Thaler: Höchste Nebeneinkünfte aller österreichischen Abgeordneten

Das höchste jährliche Nebeneinkommen unter den derzeit 19 österreichischen Europaabgeordneten weist laut TI Barbara Thaler (ÖVP) mit 39.622 Euro auf. Thaler ist seit Ende des Vorjahres Wirtschaftskammerpräsidentin in Tirol und seit Februar Tiroler Wirtschaftsbundchefin. Den zweitbesten Nebenverdienst unter der Österreichern hat laut der Auswertung FPÖ-Delegationsleiter Harald Vilimsky mit 12.000 Euro jährlich.

70 Prozent der EU-Abgeordneten üben laut TI eine Nebentätigkeit aus, insgesamt zählte die Organisation 1.771 solcher Tätigkeiten. 26 Prozent dieser Tätigkeiten seien bezahlt. Insgesamt belaufe sich demnach die Nebeneinkünfte der Abgeordneten auf rund 8,7 Millionen Euro. 82 Prozent der Nebentätigkeiten seien Vorstandsmitgliedschaften. In den finanziellen Erklärungen müssten die Abgeordneten nicht zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Vorstandsmitgliedschaften unterscheiden. Fünf Prozent der Nebeneinkünfte stammen den Angaben zufolge aus Aktienbeteiligungen. Die Abgeordneten seien nur dann verpflichtet, solche Beteiligungen zu melden, wenn sie der Meinung seien, dass sie öffentliche Auswirkungen hätten oder dem Aktionär einen erheblichen Einfluss verschafften.

Spitzenverdiener: Mehr Einkünfte durch Nebentätigkeiten als durch Abgeordnetengehälter

Einige der 20 europäischen Spitzenverdiener erhalten durch ihre Nebenjobs mehr als durch ihre Gehälter als Europaabgeordnete, analysierte Transparency International. Die monatlichen Bezüge für ein Mitglied des Europäischen Parlaments betragen aktuell nach dem einheitlichen Statut monatlich 10.075,18 Euro brutto. Nach Abzug der EU-Steuer und des Versicherungsbeitrags bleiben nach Angaben des Europaparlaments monatlich netto 7.853,89 Euro. Die EU-Staaten können auf diese Dienstbezüge auch unterschiedliche, innerstaatliche Steuern erheben. Außerdem konnten sich Abgeordnete, die dem Parlament vor der EU-Wahl 2009 angehörten, dafür entscheiden, das bis dahin geltende nationale System für die Dienstbezüge beizubehalten.

Transparency International kritisiert, es gebe keine Vorschriften über die Zahl der Nebentätigkeiten, die ein EU-Parlamentarier ausüben kann, oder über die Höhe der Zusatzverdienste. Obwohl die Abgeordneten Interessenskonflikte angeben müssen, würde dies Abgeordnete in der Praxis nicht davon abhalten, Nebentätigkeiten auszuüben, die mit der Gesetzgebung in Konflikt geraten könnten, so die NGO. TI fordert, dass das Europäische Parlament den Abgeordneten verbieten sollte, bezahlte oder unbezahlte Nebentätigkeiten für Organisationen auszuüben, die versuchen, die Politik der EU zu beeinflussen. Kritik übt Transparency International auch an der finanziellen Erklärung der österreichischen EU-Abgeordneten Sarah Wiener (Grüne), die sich auf eine Geheimhaltungsklausel beruft und keine entsprechenden Einkünfte für Nebentätigkeiten wie Kolumnen, Rezepte und TV-Shows angibt.

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