4.200 Tote
Neue Anklagen wegen Nazi-Massaker
11.01.2010
Zwei heute 86-jährige deutsche Offiziere wurden von der Polizei aufgespürt.
Bei den Ermittlungen wegen des Massakers italienischer Soldaten im Jahr 1943 auf der griechischen Insel Kefalonia (Kephallonia, Kephalonia) kommt es zu einer neuen Wende. Zwei ehemalige Wehrmacht-Soldaten, die heute 86 Jahre alt sind, sind von einem Militärgericht in Rom wegen des Massakers angeklagt worden. Die beiden Männer Gregor S. und Peter W. wurden 67 Jahre nach dem Blutbad aufgespürt, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA. Damit könnte der Prozess wegen des Massakers italienischer Soldaten wieder aufgenommen werden, der nach dem Tod des letzten Angeklagten, es handelte sich um den ehemaligen Leutnant Othmar M., im Juli eingestellt werden musste.
Wehrmacht
Die neuen Angeklagten gehörten der Ersten Division der
Gebirgsjäger an. Sie waren bereits in den 60er Jahren von der
Staatsanwaltschaft in Dortmund zu den Verbrechen der Wehrmacht auf der
griechischen Insel befragt worden. Eine Untersuchung war aufgenommen worden,
die jedoch kurz daraufhin abgeschlossen wurde. S. und W. hatten jegliche
Verantwortung bestritten.
Kriegsverbrechen
Am 24. September 1943 hatten verschiedene
Gebirgsjägereinheiten auf Kefalonia bei Massenhinrichtungen insgesamt 4.200
italienische Soldaten und Offiziere getötet. Das Massaker an den
entwaffneten und wehrlosen Männern gilt als eines der schlimmsten
Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg. Dennoch wurde bis heute kein einziger
Verantwortlicher vor einem deutschen Gericht angeklagt.
Ermittlungen gab es viele, doch alle verliefen im Sande. Der letzte, gegen den ermittelt wurde, war Othmar M. Er hatte seine Beteiligung an den Hinrichtungen eingeräumt, berief sich aber auf einen Befehlsnotstand. Hitler höchstpersönlich habe damals die Erschießung der ehemaligen Verbündeten angeordnet. Dieser "Führerbefehl" sei verpflichtend gewesen, eine Verweigerung hätte den sicheren Tod bedeutet.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hatte 2007 eine Anklageerhebung wegen des Kriegsmassakers in Kefalonia endgültig abgelehnt. Die Tochter eines getöteten italienischen Hauptmannes hatte ein sogenanntes Klageerzwingungsverfahren gegen Othmar M. angestrebt. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass der Ex-Offizier an der Erschießung des Mannes beteiligt gewesen sei, verlautete aus dem Oberlandesgericht.