Klage abgewiesen

Papst darf mit Hakenkreuz gezeigt werden

17.11.2009

Das Kirchenoberhaupt war auf einer Karikatur mit einem Hakenkreuz dargestellt worden.

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Eine Karikatur, die den Papst mit einem Hakenkreuz darstellt, verstoße nicht gegen journalistische Regeln. Zu diesem Schluss ist der Schweizer Presserat gekommen. Das Gremium habe eine entsprechende Beschwerde gegen den "Tages-Anzeiger" abgewiesen. Die Zeichnung zeigt den Papst mit einem christlichen Kreuz in der Hand, das im Schattenbild zum Hakenkreuz wird.

Diese Karikatur wurde im Mai abgedruckt und bezog sich damals auf den Israel-Besuch von Papst Benedikt XVI. Das Oberhaupt der katholischen Kirche hatte anlässlich dieser Visite an der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem der sechs Millionen von Nazis ermordeter Juden gedacht.

Nach Ansicht des Presserates habe die Zeitung mit der Karikatur weder die Würde des Papstes noch das religiöse Empfinden der Gläubigen verletzt. Die Freiheit von Kommentar und Kritik gelte auch gegenüber Kirchen, so der Schweizer Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Auch sei bei der Frage, ob satirische Beiträge und Karikaturen diskriminierend wirkten oder die Menschenwürde verletzten, ein großzügiger Maßstab angebracht. Laut Presserat sei die Papst-Karikatur im Zusammenhang mit dem zugehörigen Kommentar zu betrachten. Darin wird kritisiert, dass der Papst in Israel vom Mitgefühl der Kirche für die Opfer, nicht aber von der Mitschuld der Kirche sprach.

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