Keine Zulassung
Pauli blitzt bei deutscher Bundeswahl ab
31.07.2009
Fehlende Unterschrift kostet der Freien Union Teilnahme an deutscher Wahl.
Eine fehlende Unterschrift von Gabriele Pauli wird die ehemalige Fürther CSU-Landrätin höchstwahrscheinlich die Teilnahme an der deutschen Bundestagswahl kosten. Bayerns Landeswahlleiter lehnte am Freitag in München die Landesliste von Paulis neu gegründeter Partei Freie Union aus formalen Gründen ab. Auch in allen anderen Bundesländern erhielt die zuletzt von Führungsquerelen belastete Partei keine Zulassung.
Unterschrift fehlt
Die im bayerischen Landtag sitzende 52-Jährige
strebte als Spitzenkandidatin eigentlich den Einzug in den Bundestag ein.
Wie ein Sprecher des Landeswahlleiters sagte, fehlte auf der Landesliste
aber ihre für eine Zulassung zur Bundestagswahl zwingend nötige
Unterschrift. Dieser Fehler sei auch nicht mehr zu korrigieren gewesen, da
Vertreter der Freien Union die Liste erst fünf Minuten vor Fristende
abgegeben hätten und Pauli dabei nicht anwesend gewesen sei.
Schlupfloch
Der Sprecher des Landeswahlleiters sagte, dieser habe
durchaus versucht, Pauli zu helfen. Die nötige Unterschrift sei aber erst
fünf Tage später nachgereicht worden, allerdings sei dann außerdem eine
andere Kandidatenliste für die Bundestagswahl abgegeben worden als
ursprünglich. Pauli habe nun noch die Möglichkeit, sich innerhalb von drei
Tagen beim Bundeswahlleiter über die Nicht-Zulassung zu beschweren. Jeder
Jurist dürfte sich aber schwer tun, bei diesem Sachverhalt noch ein
Schlupfloch zu finden.
Beschwerde
Ein Sprecher der Freien Union sagte, die Beschwerde
sei bereits eingelegt worden. Diese sei unter anderem damit begründet
worden, dass der Schriftführer und zwei Vertrauensleute die Kandidatenliste
unterschrieben hätten und von Pauli eine eidesstaatliche Versicherung über
die Richtigkeit der Landesliste beigelegt gewesen sei. Das einzige was
gefehlt habe, sei Paulis Unterschrift gewesen.
Bayern war das einzige Bundesland, in dem die Freie Union die nötigen Unterstützer-Unterschriften für eine Kandidatur zusammen hatte. In allen anderen Bundesländern verweigerten die Landeswahlleiter wegen der zu geringen Unterstützung die Zulassung zur Wahl.