Italien
Putin zu Besuch bei Berlusconi
17.04.2008
Silvio Berlusconi empfing Wladimir Putin. Gespräche über die Übernahme der maroden Alitialia durch die Aeroflot wurden diskutiert.
Der italienische Wahlsieger Silvio Berlusconi hat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über die Möglichkeit einer Übernahme der maroden Fluggesellschaft Alitalia durch Aeroflot diskutiert. Dies berichtete Berlusconi bei einer Pressekonferenz nach seinem informellen Treffen mit Putin in seiner Villa auf Sardinien am Freitag. "Aeroflot ist bereit, Gespräche aufzunehmen", bestätigte Putin.
Auch Gepräche mit AirFrance
Der 71-jährige Berlusconi
erklärte sich bereit, auch die vor zwei Wochen abgebrochenen Verhandlungen
mit Air France-KLM fortzusetzen, dies müsse jedoch auf einer neuen Basis
erfolgen. "Man sollte jedoch zum ursprünglichen Projekt zurück: Die Bildung
einer großen internationalen Gruppe aus drei gleich gestellten
Gesellschaften: Air France, KLM und Alitalia", sagte Berlusconi, der die
italienische Identität der Alitalia retten will.
Um den drohenden Bankrott abzuwenden, will die scheidende Regierung von Romano Prodi ein Dekret verabschieden, mit dem der italienischen Fluggesellschaft Alitalia ein Überbrückungskredit von 150 Mio. Euro gewährt werden soll, berichteten italienische Zeitungen am Freitag. Dieser Beschluss wurde von Prodi im Einklang mit Wahlsieger Silvio Berlusconi gefasst, um Alitalia Luft zu geben, bis die neue Mitte-Rechts-Regierung im Mai im Einsatz sein wird, berichteten italienische Medien am Freitag. Auf diese Weise wolle man in Rom verhindern, dass die marode Alitalia unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters gestellt wird. Das Dekret werde Prodi voraussichtlich nächste Woche unterzeichnen, hieß es.
Die Pressestelle der italienischen Regierung dementierte, dass ein Bündnis italienischer Banken bei der Alitalia einsteigen wolle, wie einige Tageszeitungen berichtet hatten. Medien spekulierten, dass die EU-Kommission in Brüssel den Kredit bei einer Überprüfung wahrscheinlich als unerlaubte Staatsbeihilfe werten, was Sanktionen nach sich ziehen könnte. Staatsbeihilfen sind in der EU grundsätzlich verboten, wenn sie den Wettbewerb verzerren. Ausnahmen gelten zum Beispiel für sogenannte Rettungsbeihilfen, um ein Unternehmen aus einer akuten Notlage zu retten. Sie unterliegen allerdings strengen Auflagen.