Frankreich
Recht auf Wohnung bald Realität
17.01.2007
Nach spektakulären Protestaktionen gilt in Frankreich ab Ende 2008 ein Gesetz, das schrittweise ein einklagbares Recht auf eine Wohnung vorsieht.
In Frankreich sollen Obdachlose künftig nach dem Willen der Regierung ein einklagbares Recht auf eine angemessene Unterkunft haben. Die Politiker stimmten am Mittwoch einem entsprechenden Gesetz zu. Die im ganzen Land wegen hoher Mieten und zu weniger Unterkünfte grassierende Wohnungsnot soll so der Vergangenheit angehören.
Spektakuläre Protestaktion
Der Druck auf die Regierung hatte
zuletzt erheblich zugenommen, nachdem das Aktionsbündnis "Die Kinder von Don
Quixote" im vergangenen Monat mitten in Paris regelrechte Zeltlager aufbaute
und so öffentlichkeitswirksam auf die Missstände aufmerksam machte. Die
Parteien wurden gezwungen, das Thema aufzugreifen und zu einem der
Schwerpunkte in dem bevorstehenden Präsidentschaftswahlkampf zu erklären.
Sowohl die Kandidatin der Sozialisten, Segolene Royal, als auch ihr Gegner,
der konservative Nicolas Sarkozy, haben Lösungsvorschläge präsentiert.
Das Gesetz soll am 1. Dezember 2008 in Kraft treten, wenn es die Zustimmung des Parlaments findet. Das neue Recht soll zunächst für Menschen in besonders schwieriger Lage gelten, ab Januar 2012 für alle Betroffenen. Obdachlose und Bürger ohne feste Unterkunft können dann die Behörden verklagen, wenn diese ihnen keine Wohnung anbieten.
Wie viele Menschen genau in Frankreich obdachlos sind, ist unklar. Offizielle Daten aus dem Jahr 2001 kommen auf 86.500, Ministerpräsident Dominique de Villepin sprach kürzlich hingegen von lediglich etwa 20.000. Weitere 100.000 würden in Behelfsbehausungen unterkommen müssen, sagte er. Hilfsorganisationen erklärten wiederum, drei Millionen Menschen hätten ernsthafte Wohnungsprobleme: Sie lebten entweder auf der Straße, in heruntergekommenen Hotels, Wohnwagen oder Unterkünften ohne Bad und Heizung.
Problematische Umsetzung
Viele Kritiker meinen, die jetzt
getroffene Maßnahme der Regierung komme viel zu spät. Zudem zeigten sie sich
skeptisch, was die Umsetzung angeht. Nach dem neuen Gesetz müssen die
Behörden vor Ort Betroffenen innerhalb von drei Monaten zu einem Dach über
den Kopf verhelfen. Gelingt dies nicht, können sie auf Schadensersatz
verklagt werden.