Gaddafi-Affäre
Schweizer Geiseln geht es gut
06.11.2009
Sie befinden sich angeblich nicht im Gefängnis sondern werden in Häusern umsorgt.
Die beiden Schweizer Geiseln in Libyen werden angeblich nicht in einem Gefängnis festgehalten. Gemäß nicht-offiziellen Informationen seien sie in Häusern untergebracht und würden dort verköstigt und betreut, gab der Präsident der Schweizer Christlichdemokraten (CVP), Christophe Darbellay, am Freitag in Bern bekannt. Der CVP-Präsident erklärte gegenüber Journalisten, Bundespräsident Hans-Rudolf Merz habe die Regierungsparteien über die jüngsten Entwicklungen in der "Affäre Gaddafi" ins Bild gesetzt.
Der Schweizer Bundesrat (Regierung) hatte zuvor am Mittwoch das umstrittene "Normalisierungsabkommen" mit Libyen wegen mangelnder Kooperation vonseiten Tripolis' sistiert. Er hatte zudem beschlossen, die restriktiven Visa-Maßnahmen gegenüber libyschen Staatsbürgern weiterzuführen.
Besuchsrecht verweigert
Hintergrund ist die Affäre um die
vorübergehende Festnahme eines Sohnes und der Schwiegertochter des libyschen
Revolutionsführers Muammar Gaddafi im Juli 2008 in Genf. Die Festnahme hatte
zu einer nach wie vor schwelenden diplomatischen Krise zwischen Bern und
Tripolis geführt. Zwei Schweizer Geschäftsleute wurden wenig später in
Libyen festgenommen. Bundespräsident Merz hatte im August 2009 mit der viel
kritisierten Unterzeichnung des "Normalisierungsabkommens" vergeblich
versucht, die Schweizer Geiseln freizubekommen.
Darbellay sagte mit Berufung auf Merz, die restriktiven Visa-Maßnahmen beträfen namentlich die Familie Gaddafi. Über die weitere Entwicklung der Affäre habe sich der Bundespräsident ausweichend geäußert. Außenministeriumssprecher Lars Knuchel gab auf Anfrage keine Auskunft zur Unterbringung der beiden Schweizer Geiseln. Er verwies auf ein Interview in der "NZZ am Sonntag" vom 25. Oktober. Darin habe Khaled Kaim, der Generalsekretär des libyschen Außenministers, bereits "genau das Gleiche" gesagt.
Knuchel verwies auf die Erklärung der Schweizer Regierung vom Mittwoch, wonach der Aufenthaltsort der beiden völkerrechtswidrig festgehaltenen Schweizer unbekannt sei und die libyschen Behörden jegliches Besuchsrecht verweigerten.