Sperre droht
Sharif kandidiert bei Parlamentswahl in Pakistan
25.11.2007
Musharraf will als Präsident in zivil vereidigt werden. Bhutto hat Sharif eine enge Zusammenarbeit angeboten.
Der aus dem Exil zurückgekehrte pakistanische Oppositionspolitiker Nawaz Sharif hat am Montag seine Kandidatur für die Parlamentswahlen eingereicht. Dutzende von Anhängern ließen Rosenblätter auf den früheren Premierminister regnen, als er in dem Gerichtssaal in Lahore ankam, in dem Bewerber sich für die Abstimmung am 8. Jänner registrieren ließen. Auch sein Bruder Shahbaz kandidiert. Die Frist für die Anmeldung lief am Montag ab.
Generalstaatsanwalt glaubt an Sperre
Generalstaatsanwalt Malik
Mohammed Qayyum glaubt nicht an eine rechtmäßige Kandidatur Sharifs. Sharif
werde nach den derzeitigen Wahlgesetzen voraussichtlich gesperrt, weil er
vor seinem Gang ins Exil im Jahr 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt worden
sei, sagte Qayyum am Montag im pakistanischen Fernsehen. Sharif kündigte
dennoch an, er werde umgehend seine Papiere einreichen, um sich für die Wahl
am 8. Jänner aufstellen zu lassen. Montag ist der letzte Termin, denn dann
läuft die Frist ab.
Musharraf soll am Donnerstag vereidigt werden
Präsident General
Pervez Musharraf will nach Angaben des Generalstaatsanwalts am Donnerstag
als Präsident in Zivil vereidigt werden. Wie Malik Muhammad Qayyum am Montag
in Islamabad versicherte, will Musharraf noch vor seiner Vereidigung sein
Amt als Generalstabschef der Streitkräfte niederlegen. Der Oberste
Gerichtshof Pakistans hatte in der vergangenen Woche alle Einsprüche gegen
die Wiederwahl des Staatschefs wegen dessen bisherigen Verbleibs im Amt des
Militärchefs abgewiesen. Der General hatte am 3. November den
Ausnahmezustand verhängt, die Richter des Gerichtshofes entlassen und ihm
gewogene Juristen eingesetzt.
Opposition um Einigkeit bemüht
Die Opposition bemühte sich
angesichts der nahenden Vereidigung Musharrafs um Einigkeit, zumal am Montag
die Frist für eine Anmeldung zu den Parlamentswahlen im Jänner ablief. Die
frühere Premierministerin Benazir Bhutto, die Mitte Oktober aus dem Exil
zurückgekehrt war, bot ihrem einstigen bitteren Rivalen Nawaz Sharif eine
Zusammenarbeit an.
Rückkehr nach sieben Jahren
Der frühere pakistanische
Regierungschef Nawaz Sharif ist nach sieben Jahren im Exil in seine Heimat
zurückkehrt. Die Sondermaschine aus Saudi-Arabien mit Sharif und seiner
Familie von rund 40 Menschen an Bord landete um 18.15 Uhr (Ortszeit) auf dem
Flughafen der ostpakistanischen Metropole Lahore. Trotz des
Versammlungsverbots hatten sich bereits am Vormittag mehrere hundert
Menschen in Lahore versammelt, um Sharif zu begrüßen.
Einreiseerlaubnis von Musharraf
Nach Medienberichten steht
hinter der Einreiseerlaubnis für Sharif eine Abmachung mit Staats- und
Armeechef Pervez Musharraf. Bereits im September hatte der Ex-Premier
versucht zurückzukehren. Wenige Stunden nach seiner Ankunft in der
Hauptstadt Islamabad hatten ihn die Behörden jedoch wieder abgeschoben.
Diesmal wollen sie Sharif nicht an der Heimkehr hindern.
Die Polizei hatte kurz vor Sharifs Ankunft Tausende seiner Anhänger von der Muslimliga (PML) festgenommen. Sharif wurde 1999 von General Musharraf unblutig aus dem Amt geputscht. Im Dezember 2000 war er ins Exil geschickt worden.
53 Tote
Mindestens 53 Menschen sind bei Zusammenstößen zwischen
zwei verfeindeten Muslim-Gruppen im Nordwesten von Pakistan getötet worden.
Wie ein örtlicher Behördensprecher am Sonntag sagte, lieferten sich
Angehörige sunnitischer und schiitischer Glaubensgruppen am Vortag hefige
Feuergefechte. Den Angaben zufolge hatten bewaffnete Schiiten ein von
Sunniten bewohntes Dorf in der Nacht zum Samstag angegriffen. Der Vorfall
ereignete sich in der Provinz Parachinar im Grenzgebiet zu Afghanistan.
Bereits vor einer Woche hatten die Spannungen zwischen Sunniten und Schiiten blutige Auseinandersetzungen in der Region ausgelöst. Fast 100 Menschen waren dabei ums Leben gekommen. 20 Prozent der 160 Millionen Pakistanis sind Schiiten. Im Stammesgebiet von Parachinar stellen sie jedoch die Bevölkerungsmehrheit.