Aufregung

Skandal bei der UNO: Russischer Journalist wird für Baerbock-Vorfall bestraft

03.10.2024

Ein Vorfall bei einer Pressekonferenz der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock während der UNO-Generaldebatte in New York hat ein Nachspiel für einen russischen Journalisten. 

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"Die Handlungen des betreffenden Journalisten stellten einen Verstoß gegen die Richtlinien zum Medienzugang" dar, teilte die Akkreditierungsabteilung der Vereinten Nationen mit. Deshalb sei der Status seiner Zugangsberechtigung herabgesetzt worden.

Hintergrund war ein Vorfall mit einem TV-Journalisten des russischen Staatsfernsehens. Dieser war auf dem UNO-Gelände vergangene Woche auf Baerbock zugegangen und hatte ihr eine Frage gestellt, als diese auf dem Weg zu einem Medientermin war. Die Außenministerin antwortete nicht und verwies auf diese Pressekonferenz. Der Reporter folgte der Grünen-Politikerin weiter, wie Aufnahmen zeigten und anwesende Journalisten berichteten.

Zugang nicht verwehrt

Schließlich stellte er sich direkt neben Baerbock, die sich für ihr Statement bereit machte. Die Außenministerin forderte den Mann in der Folge energisch auf, sich neben andere Medienvertreter einzureihen, damit die Pressebegegnung starten könne. Danach verließ der Journalist die Pressekonferenz.

Die UNO betonte, dass der Journalist weiterhin seiner Arbeit in dem Gebäude nachkommen könne und ihm der Zugang nicht verwehrt werde. Bei den Vereinten Nationen gibt es verschiedene Zulassungen für Reporter, die sich auf den Zugang zum Gelände auswirken.

"Angriff" auf Russland

Der russische UNO-Botschafter Wassili Nebensja hatte sich wegen der Sanktion gegen den Journalisten eigenen Aussagen zufolge bei Generalsekretär António Guterres beschwert und verlangt, dass die Entscheidung rückgängig gemacht werde. Der Reporter habe Baerbock nicht belästigt oder sich anderweitig falsch verhalten.

Ein Gedränge mit einem deutschen Delegationsteilnehmer während des Vorfalls beschrieb er als "Angriff" auf den Russen. Das deutsche Außenministerium äußerte sich auf Anfrage nicht öffentlich.

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