Im Detail
So lautet die Anklage gegen Karadzic
22.07.2008
Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Karadzic muss sich vor dem UN-Tribunal in Den Haag verantworten.
Der erste Präsident der bosnischen Serben-Republik (Republika Srpska), Radovan Karadzic, ist vor dem Haager UNO-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Das von der UNO eingesetzte Ad-hoc-Gericht wirft ihm vor, während des Krieges in Bosnien-Herzegowina zwischen 1992 und 1995 zusammen mit dem bosnisch-serbischen Armeechef Ratko Mladic einen Plan zur "ethnischen Säuberung" bestimmter Gebiete der multiethnischen und multikonfessionellen ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik erarbeitet zu haben. Zur Verwirklichung ihres Ziels eines großserbischen Staates hätten die bosnisch-serbischen Führer einen Aktionsplan in Gang gesetzt, der mit "Verfolgungen und Terrortaktiken" sowie Vertreibung und Vernichtung verbunden gewesen sei.
Karadzic ist im Zusammenhang mit drei der furchtbarsten Geschehnisse des Bosnien-Krieges angeklagt, bei dem insgesamt mehr als 200.000 Menschen getötet wurden. Dabei handelt es sich um das Massaker an ungefähr 8.000 Muslimen in Srebrenica im Juli 1995, die Belagerung der bosnischen Hauptstadt Sarajevo und die Inhaftierung tausender bosnischer Muslime und Kroaten in Lagern der Region Prijedor im Nordwesten Bosniens. Die dortigen "schrecklichen und unmenschlichen" Bedingungen seien zur "physischen Zerstörung" der Insassen bestimmt gewesen, heißt es in der Anklage.
Bei der 43-monatigen Belagerung Sarajevos habe Karadzic es darauf abgesehen, die Zivilbevölkerung durch fortgesetzte Bombardierung und Beschießung durch Heckenschützen zu terrorisieren. Zu den 15 Anklagepunkten gehört auch die Geiselnahme von mehr als 200 UN-Soldaten zwischen dem 26. Mai und dem 2. Juni 1995 in mehreren Gebieten Bosniens. Im Falle einer Verurteilung durch das UN-Tribunal muss Karadzic mit lebenslanger Haft rechnen.