5 Prozent-Hürde
Staatsrechtler ficht EU-Wahl in D an
29.07.2009
Der Staatsrechtler hat zunächst Einspruch beim Bundestag erhoben.
Ein deutscher Staatsrechtler, Hans Herbert von Arnim, hat Einspruch gegen die Europawahl vom 7. Juni erhoben. Lehnt der Deutsche Bundestag als erster Ansprechpartner seinen Antrag ab, will von Arnim beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde einlegen, wie er selbst am Mittwoch mitteilte. Bekommt er Recht, müsste seiner Ansicht nach die Fünf-Prozent-Hürde wegfallen und damit das EU-Parlament neu zusammengesetzt werden.
Kleinere Parteien
"Acht Abgeordnete - je zwei von CDU, SPD und
Grünen, je einer von CSU und FDP - haben ihr Abgeordnetenmandat in Brüssel
zu Unrecht inne und müssen es wieder hergeben", erklärte der
Verfassungsrechtler. Für sie würden acht Vertreter kleinerer Parteien, etwa
der Freien Wähler, der Tierschutzpartei und der ÖDP nachrücken.
5 Prozent Hürde
Von Arnim beruft sich auf das jüngste Urteil
des Verfassungsgerichts zum EU-Vertrag von Lissabon: "Daraus ergibt sich
klar, dass die Fünf-Prozent-Klausel, wie sie bei Bundestagswahlen gilt, bei
Europawahlen nicht zu rechtfertigen ist." Als Begründung führt er an, die
Entscheidungen, deretwegen die Klausel bei Bundestagswahlen besteht - "etwa
Wahl der Regierung, Richtungsentscheidungen in
Regierungs-Oppositions-Formation" -, kann das europäische Parlament nicht
treffen. Selbst bei Kommunalwahlen hätten die Gerichte die Sperrklausel
jüngst überall gekippt, seitdem die Bürgermeister und Landräte in
Deutschland nicht mehr von den Kommunalparlamenten gewählt werden, sondern
direkt vom Volk.
Wertlose Stimmen
Die Fünf-Prozent-Hürde, die Parteien mit weniger
Stimmen den Einzug ins Parlament verwehrt, untergrabe das Wahlrecht der
Bürger. Von Arnim: "Die 10,8 Prozent oder rund 2,8 Millionen Stimmen, die
bei der Europawahl für kleine Parteien abgeben wurden, sind wertlos. Ja, sie
verkehren sich sogar ins Gegenteil, weil sie anderen Parteien zugeschlagen
werden. Das widerspricht dem wichtigsten Bürgerrecht in der Demokratie, der
Gleichheit der Wahl."
Erst recht verfassungswidrig sei, dass die Klausel auf das ganze Bundesgebiet bezogen ist und es nicht ausreicht, in einem Bundesland fünf Prozent der Stimmen zu bekommen. Das bedeute für große Regionalparteien wie die CSU eine Hürde von bis zu 40 Prozent und sperre zum Beispiel die Freien Wähler aus, obwohl diese in Bayern, das größer ist als viele Mitgliedstaaten der Europäischen Union, 6,7 Prozent der Wählerstimmen erhalten haben. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Fünf-Prozent-Klausel vor 30 Jahren noch abgesegnet wurde, hält von Arnim für "längst überholt".