Volksverhetzung

Strafbefehl gegen NS-Leugner Williamson

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Der Pius-Bischof hatte den Massenmord an den Juden heruntergespielt.

Nach langwierigen Ermittlungen ist gegen Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson von der umstrittenen konservativen Piusbruderschaft Strafbefehl beantragt worden. Der Antrag wegen Volksverhetzung müsse nun von dem zuständigen Richter geprüft werden, bestätigte der Regensburger Amtsgerichtspräsident Johann Plöd am Donnerstag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Über die von der bayerischen Staatsanwaltschaft beantragte Strafhöhe machte Plöd keine konkreten Angaben. "Es geht in Richtung Geldstrafe."

Massenmord relativiert
Der 69 Jahre alte britische Bischof hatte vor knapp einem Jahr im Pius-Priesterseminar in Zaitzkofen (bayerischer Landkreis Regensburg) den Massenmord an den Juden während der Hitler-Diktatur stark relativiert. Williamson hatte einem TV-Reporter aus Schweden ein Fernsehinterview gegeben und darin die systematische Ermordung von Menschen in den Gaskammern bestritten.

Wegen der Zuständigkeit für Zaitzkofen hatte die Regensburger Staatsanwaltschaft bereits im Jänner Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchung des Falls stockte allerdings monatelang, weil die schwedischen Behörden nach einem Rechtshilfeersuchen aus Deutschland den Journalisten nicht wie gewünscht als Zeugen vernehmen konnten. Das schwedische Presserecht verhinderte dies. Die Regensburger Ermittler bekamen erst kürzlich ein Schreiben von dem Chef des Fernsehjournalisten, in dem offene Fragen beantwortet wurden.

Nicht überall strafbar
Laut der "Süddeutschen" gab das schwedische Fernsehunternehmen in dem Brief an, dass es keine Absprache mit Williamson gegeben habe, das Interview nur in Schweden auszustrahlen. Dies hatte der Bischof in dem Ermittlungsverfahren behauptet. Die Leugnung des Holocaust ist in verschiedenen anderen Ländern - im Unterschied zu Deutschland oder Österreich - nicht strafbar.

Amtsgerichtschef Plöd sagte, dass die Prüfung des am Mittwoch eingegangenen Strafbefehlantrags schätzungsweise etwa eine Woche dauern werde. Da Williamson nicht in Deutschland lebt, würde ein eventueller Strafbefehl dann dem deutschen Rechtsanwalt des Bischofs zugestellt.

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