Parlament
Tschechischer Premier zeigt den Stinkefinger
02.02.2007
Neue Aufregung um Topolanek: Der tschechische Premier zeigt Abgeordneten der Opposition im Parlament den Stinkefinger.
Der Chef der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) Mirek Topolanek hat am Freitag den Abgeordneten der Oppositionsparteien im Parlament den "Stinkefinger" gezeigt, weil sie sich darüber beschwert hatten, dass die Regierungsmitglieder nicht an der derzeitigen Sitzung des Unterhauses teilnehmen.
"Ich bedaure diese Geste"
Topolanek bat die
Abgeordneten anschließend um Verzeihung. "Ich bedauere diese Geste
sehr", sagte der Premier, nachdem Oppositionspolitiker eine
Entschuldigung gefordert hatten.
Kommunikation mit Christdemokraten
Nach dem Verlassen des Saals
versuchte Topolanek den Vorfall mit den Worten zu entschuldigen, es habe
sich um eine "non-verbale Kommunikation" mit dem
christdemokratischen Finanzminister, Miroslav Kalousek, gehandelt. Kalousek
sprang dem Premier noch im Saal zur Seite und erklärte, die Geste habe sich
an ihn gerichtet - was bei mehreren Abgeordneten für Lachen sorgte.
EU-Verfassung war "shit"
Topolanek ist seit längerem
als ein Politiker bekannt, der rasch zu Kraftausdrücken greift. Die
EU-Verfassung hatte er einst in einem Zeitungsinterview mit dem englischen
Ausdruck "shit" bezeichnet.
Zu Fotografen: "Ich bring dich um"
Kürzlich drohte er
einem Paparazzo: "Komm raus. Ich bringe dich um." Der Fotoreporter
hatte auf ihn im Auto vor dem Haus von Parlaments-Vizechefin Lucie
Talmanova, der Geliebten Topolaneks, gewartet, um den Regierungschef zu
fotografieren.
Turbulente Szenen auch in Österreich
Turbulente Szenen sind
in Europas Parlmenten keine Seltenheit: Auch in Österreich war es im April
2005 zu einem Eklat bei einer Abstimmung im Bundesrat gekommen: Kurz nach
der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ stimmten auf Antrag der Roten und Grünen
die Madatare im Bundesrat über einen Neuwahlantrag ab. Der freiheitliche
Bundesrat John Gudenus erhob damals die Hand, worauf ihm zwei
ÖVP-Mandatarinnen mit Gewalt daran hindern wollten. Der Antrag war übrigens
rechtlich wirkunslos, da es dem Bundesrat gar nicht zusteht, Neuwahlen zu
erwirken.