Trotzt Veto-Drohung

US-Abgeordnete für begrenztes Abhörgesetz

14.03.2008

Trotz einer Veto-Drohung von Präsident George W. Bush der Immunität gefordert hatte.

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Trotz einer Veto-Drohung von Präsident George W. Bush hat das US-Abgeordnetenhaus ein Abhörgesetz verabschiedet, das an Ausspähmaßnahmen beteiligte Telefongesellschaften nicht vor gerichtlichen Klagen schützt. Die Entscheidung in der demokratisch beherrschten Kongresskammer fiel mit 213 gegen 197 Stimmen.

Immunität für Lauschangriffe
Bush hatte eine Immunität gefordert, um auch eine künftige Beteiligung der Telefongesellschaften an den Lauschaktionen sicherzustellen. Dabei geht es um das Abhören von in den USA aufgefangenen Gesprächen mutmaßlicher Terroristen oder auch um das Lesen von E-Mails. Die US-Regierung hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf diese Weise heimlich Terrorverdächtige ausspionieren lassen, ohne die Genehmigung eines Spezialgerichts einzuholen. Gegen an der Aktion beteiligte Telefongesellschaften sind zurzeit etwa 40 Zivilklagen anhängig.

Vermittlungsausschuss
Mit dem Gesetz gab das Abgeordnetenhaus Bush zwar grünes Licht für eine Fortsetzung des im Februar ausgelaufenen Lauschprogramms, verweigerte aber das Festschreiben einer Immunität. Diese ist in einer bereits zuvor verabschiedeten Vorlage des Senats enthalten. Zwischen beiden Gesetzesversionen muss nun im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden werden.

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