Trotzt Veto-Drohung
US-Abgeordnete für begrenztes Abhörgesetz
14.03.2008
Trotz einer Veto-Drohung von Präsident George W. Bush der Immunität gefordert hatte.
Trotz einer Veto-Drohung von Präsident George W. Bush hat das US-Abgeordnetenhaus ein Abhörgesetz verabschiedet, das an Ausspähmaßnahmen beteiligte Telefongesellschaften nicht vor gerichtlichen Klagen schützt. Die Entscheidung in der demokratisch beherrschten Kongresskammer fiel mit 213 gegen 197 Stimmen.
Immunität für Lauschangriffe
Bush hatte eine Immunität
gefordert, um auch eine künftige Beteiligung der Telefongesellschaften an
den Lauschaktionen sicherzustellen. Dabei geht es um das Abhören von in den
USA aufgefangenen Gesprächen mutmaßlicher Terroristen oder auch um das Lesen
von E-Mails. Die US-Regierung hatte nach den Anschlägen vom 11. September
2001 auf diese Weise heimlich Terrorverdächtige ausspionieren lassen, ohne
die Genehmigung eines Spezialgerichts einzuholen. Gegen an der Aktion
beteiligte Telefongesellschaften sind zurzeit etwa 40 Zivilklagen anhängig.
Vermittlungsausschuss
Mit dem Gesetz gab das Abgeordnetenhaus
Bush zwar grünes Licht für eine Fortsetzung des im Februar ausgelaufenen
Lauschprogramms, verweigerte aber das Festschreiben einer Immunität. Diese
ist in einer bereits zuvor verabschiedeten Vorlage des Senats enthalten.
Zwischen beiden Gesetzesversionen muss nun im Vermittlungsausschuss ein
Kompromiss gefunden werden.