Die Staatsanwaltschaft will Berufung: "Ein Teil der Wahrheit muss noch ans Licht." Am Donnerstag war Frankreichs Ex-Premier freigesprochen worden.
Der frühere französische Premierminister Dominique de Villepin muss in der Clearstream-Affäre erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft kündigte am Freitag früh an, gegen den Freispruch für den Politiker Einspruch zu erheben. "Ein Teil der Wahrheit muss noch ans Licht gebracht werden. Es ist in dieser Angelegenheit noch nicht alles gesagt", erklärte Staatsanwalt Jean-Claude Marin dem Radiosender "Europe 1". Das Urteil sei verwunderlich, es seien alle Elemente dagewesen, um Villepin zu verurteilen.
Prozess Ende 2010?
Der Berufungsprozess könnte laut Marin Ende
2010 oder Anfang 2011 beginnen. Dem ehemaligen Premierminister wird von der
französischen Staatsanwaltschaft vorgeworfen, an einer Rufmordkampagne gegen
den heutigen Staatschef Nicolas Sarkozy beteiligt gewesen zu sein. Sie hatte
für den Rivalen des Präsidenten wegen passiver Beihilfe 18 Monate Haft auf
Bewährung und eine Geldstrafe gefordert. Das Gericht sprach Villepin jedoch
am Donnerstag in erster Instanz frei. Sarkozy und anderen Prominenten war
2004 mit Hilfe gefälschter Kontolisten der Luxemburger
Bankenabrechnungsstelle Clearstream der Besitz von Schwarzgeldkonten
unterstellt worden.
Villepin hatte Sarkozy am Donnerstagabend vor einem erneuten Vorgehen gewarnt. "Wir wissen alle, dass die Staatsanwaltschaft die Justizministerin (Michele Alliot-Marie) ist - und das ist der Präsident der Republik." Er könne sich deshalb "nicht einen Moment vorstellen", dass die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen werde. Tatsächlich hatte Sarkozy nach Villepins Freispruch erklärt, er wolle als Nebenkläger nicht in Berufung gehen. Er verwies dabei aber gleichzeitig auf die "Strenge" bestimmter Passagen in dem Urteil zu Villepin.