Hintergrund
Vollversammlung der Vereinten Nationen
19.09.2006
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen ist eines von sechs Hauptorganen der Weltorganisation. In ihr sind alle 192 Mitgliedstaaten der UN vertreten.
Jeder Staat hat eine Stimme, gleichgültig, ob er wie China 1,3 Milliarden oder wie Liechtenstein nur 33.000 Einwohner zählt. Die Vollversammlung kommt einmal jährlich im September am UN-Hauptsitz in New York zu ihrer Plenartagung zusammen.
Zu Beginn jeder Sitzungsperiode wählen die Delegierten aus ihren Reihen einen Präsidenten. Zur Beschlussfassung reicht grundsätzlich die einfache Stimmenmehrheit. Bei Abstimmungen über wichtige Fragen, wie über eine Änderung der UN-Charta, ist jedoch eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Zum Verlust des Stimmrechts kommt es, wenn ein Staat mit seinen Jahresbeiträgen für die Weltorganisation zwei volle Jahre im Rückstand ist.
Freie Themenwahl, aber keine bindenden Beschlüsse
Der Vollversammlung steht es frei, sich mit jedem beliebigen Thema zu befassen. Wie den Vereinten Nationen insgesamt ist es aber auch der Vollversammlung nicht gestattet, in innere Angelegenheiten eines Staates einzugreifen. Insbesondere beschäftigt sich das Gremium mit Problemen der internationalen Friedenssicherung, der Verwirklichung der Menschenrechte und der Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet. Allerdings kann sie keine nach dem Völkerrecht bindenden Beschlüsse fassen, sondern lediglich Empfehlungen aussprechen.
Weltsicherheitsrat wird gewähl
Die wichtigste Kompetenz der Vollversammlung besteht in dem Recht, die zehn nichtständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates zu wählen. Sie wählt auch den UN-Generalsekretär, jedoch hat der Sicherheitsrat bei dieser bedeutenden Personalentscheidung Vorschlagsrecht. In den Kompetenzbereich der Vollversammlung fällt auch die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten.
Die Arbeit der Vollversammlung vollzieht sich außerhalb der rund dreimonatigen Sitzungsperiode in sieben Hauptausschüssen. In ihnen ist ebenfalls jedes Mitgliedsland vertreten.