Verfassung geändert
Weg für Neuwahlen in Tschechien frei
13.09.2009
Abgeordnetenhaus und Senat stimmten für die Änderung. Nun kann gewählt werden.
Damit in Tschechien Neuwahlen stattfinden könnten, haben Abgeordnetenhaus und Senat die Verfassung geändert. Präsident Vaclav Klaus hat die Novelle, die dem Parlament eine Selbstauflösung mittels Verfassungsmehrheit (Drei-Fünftel-Mehrheit) ermöglicht, schon unterzeichnet. Bevor sie in Kraft tritt, muss noch Interimspremier Jan Fischer gegenzeichnen. Dies gilt als Formalität. Bereits am Dienstag soll sich das Unterhaus nach den Plänen der großen Parteien selbst auflösen und den Weg freimachen für Wahlen am 6. und 7. November.
Die Verfassungsänderung haben Sozialdemokraten (CSSD) und Konservative (ODS) im Eiltempo durchgesetzt, um die vorgezogenen Neuwahlen doch noch wie geplant im Herbst abhalten zu können, nachdem das Verfassungsgericht den bereits festgesetzten Termin für Anfang Oktober gekippt hatte. In der großen Parlamentskammer stimmten am Feitag 149 der 200 Mandatare für die Novelle und acht gegen sie, von den 81 Senatoren waren 63 dafür und drei dagegen.
Neue Fristen
Ebenfalls geändert wurden gewisse Fristen im
Wahlrecht. Kritiker der Verfassungsnovelle schließen indes nicht aus, sich
erneut mit einer Klage an den Verfassungsgerichtshof zu wenden.
Verfrühte Neuwahlen waren nötig geworden, nachdem die bürgerliche Regierung von ODS-Chef Mirek Topolanek im Frühjahr gestürzt worden war - mitten in der EU-Ratspräsidentschaft des Landes. Seither ist eine Übergangsregierung unter dem parteilosen Statistik-Experten Fischer im Amt, der wichtige Entscheidungen der neuen Regierung überlassen will. Gegen die Verkürzung der eigentlich vierjährigen Legislaturperiode legte ein unabhängiger Abgeordneter erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein.