Perestroika

Weitere Reformen auf Kuba: Todesurteile aufgehoben

29.04.2008

Kubas neuer Präsident Raul Castro wagt sich nach einigen wirtschaftlichen Erleichterungen für die Bevölkerung nun auch an politische Reformen heran.

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So wandelte der von Castro geleitete Staatsrat fast alle Todesurteile in langjährige Haftstrafen um. Ausgenommen davon blieben lediglich drei Personen, die wegen terroristischer Straftaten angeklagt seien, erklärte der Bruder des im Februar zurückgetretenen Revolutionsführers Fidel Castro auf einer Tagung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei. Zudem kündigte er den ersten Parteitag der Kommunisten seit elf Jahren an. Auf dem Kongress dürfte Fidel Castro auch seinen Posten als Erster Sekretär der Partei aufgeben, den er seit ihrer Gründung 1975 innehat.

Raul Castro hatte in den vergangenen Wochen eine Reihe von Restriktionen gelockert, um das alltägliche Leben der Kubaner zu erleichtern. Dazu zählen der Besitz eines Mobiltelefons und der Zugang zu Hotels, die bisher Ausländern vorbehalten waren. Viele Kubaner können sich diese neuen Errungenschaften aber ohnehin nicht leisten, weil sie einfach zu teuer sind.

Todesstrafe noch nicht abgeschafft
Die Todesurteile seien in Haftstrafen von 30 Jahren umgewandelt worden, sagte Castro in der am Montag im Fernsehen übertragenen Ansprache. Dies bedeute aber nicht, dass die Todesstrafe abgeschafft sei. Es wäre unverantwortlich, auf ihre abschreckende Wirkung auf die wahren Terroristen zu verzichten - nämlich die imperialistische Söldner, wetterte Castro mit Blick auf den Erzfeind USA. Wie sein Bruder zu früheren Zeiten warf auch der neue Präsident den USA vor, nichts gegen die Angriffe von Exilkubanern von US-Territorium zu unternehmen.

Bestehen bleiben nach Castros Worten die Todesurteile gegen zwei Personen aus Mittelamerika, die in den 90er Jahren bei Bombenanschlägen auf kubanische Hotels einen italienischen Touristen getötet haben sollen. Der dritte ist ein Kubaner aus den USA, der beim Versuch, bewaffnet nach Kuba einzudringen, einen Mord begangen haben soll. Deren Fälle seien noch in der Berufung.

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