Nach Urteil
Zwangsarbeiter wollen Renten einklagen
06.06.2009
Ein Gerichtsurteil stellte klar, dass die NS-Opfer Anspruch auf die Zahlungen haben.
Zehntausende Holocaust-Überlebende wollen nach den jüngsten Grundsatzurteilen des Bundessozialgerichts ihre in Deutschland abgelehnten Rentenanträge erneut einreichen oder vor Gericht einklagen. Das berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" unter Berufung auf Opferanwälte.
Hoffnung nach Urteil
Nach dem am Dienstag ergangenen Urteil der
Kasseler Richter stehen NS-Opfern für die Arbeit in Ghettos während des
Zweiten Weltkriegs auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung
(DRV) zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung nur in
Naturalien erfolgte oder an Dritte floss. Weder die Höhe der Bezahlung noch
das Alter beeinflussen demnach den Rentenanspruch.
Mehr kosten von 1,5 Mrd. Euro
Die DRV hatte zuvor an die 90
Prozent der 70.000 Anträge auf Rente für Ghetto-Arbeit abgewiesen. Dabei
geht es in der Regel um Monatsrenten zwischen 100 und 200 Euro. Experten
schätzen laut "Spiegel", dass nun auf die deutsche Rentenversicherung
Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro zukommen. Das wären mehr als
21.000 Euro pro Betroffenem.