Vor Gericht

Zweiter Nazi-Prozess gegen AfD-Höcke

24.06.2024

Thüringer AfD-Vorsitzender soll "Alles für Deutschland" angestimmt haben.  

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 Höcke wurde wegen der Nazi-Losung - an einem anderen Ort vollständig gerufen - im Mai schon einmal verurteilt. Das Landgericht Halle erlegte ihm eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Politiker Revision einlegte.

"Allerweltsworte" 

Im neuen Verfahren bestreitet er, dass er mit der Handgeste die Menschen zum Mitmachen auffordern wollte. Er sei vielmehr überrascht gewesen, dass der Spruch aus dem Publikum heraus vollendet wurde. "Ich bin auch in diesem Sachverhalt völlig unschuldig. Ich weiß, dass ich verurteilt werde. Aber das fühlt sich für mich nicht gerecht an", sagt der 52-Jährige. Er sehe allerdings auch die Strafbarkeit des Spruches nicht. Das seien "Allerweltsworte", die auch die SA verwendet habe.

Höcke lacht

Das Gericht macht sich vom Geschehen in Gera selbst ein Bild und schaut ein Video der Veranstaltung an. Es kursierte im Internet, und die Polizei sicherte es. Darin ist zu sehen, wie sich Höcke am Ende seiner Rede auf seine Aussage in Merseburg bezieht und den Dreiklang wiederholt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für ...". Er bricht ab und wirft die Hand in die Höhe, während das Publikum seine Worte im Chor vervollständigt und klatscht. Höcke lacht.

Das ist er Vorwurf der Staatsanwaltschaft  

Rund 350 Teilnehmer waren laut Anklage bei der Veranstaltung in einer Waldgaststätte dabei. Die Staatsanwaltschaft legt dem Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last. Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Folgeprozess

Im ersten Prozess vom Mai hatte Höcke argumentiert, selbst als ehemaliger Geschichtslehrer habe er die Parole nicht gekannt, als er sie im Mai 2021 bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg in Sachsen-Anhalt aussprach. Das Gericht sah das anders und befand, der Politiker wisse, was er sage, und teste zugleich die Grenzen aus. Die nun angeklagte Verwendung des Spruchs fiel in eine Zeit, in der das Strafverfahren wegen des ersten Falls bereits lief. Höcke soll in seiner Rede in Gera 2023 genau darauf Bezug genommen haben.

So läuft der zweite Prozess

Beim ersten Prozess waren die Zuschauerplätze im Gericht voll belegt, weitere in einem zusätzlichen Zuhörraum für Journalisten. Der zweite Prozess stößt auf ein weniger großes Interesse. Diesmal bleiben etliche Plätze leer. Die Anwesenden werden Zeuge, wie zu Beginn plötzlich alle Fotografen und Kameraleute aus dem Saal geschickt werden. Höcke wolle nicht fotografiert werden, heißt es zur Begründung. Erst später dürfen die Fotografen doch ihre Kameras zücken und Bilder machen.

Dann könnte das Urteil fallen

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass dann ein Historiker als sachverständiger Zeuge zu der umstrittenen Parole gehört werden soll. Es ist zugleich der letzte geplante Verhandlungstermin. Somit könnte dann das Urteil fallen. Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte übrigens. Das Landgericht Mühlhausen im ostdeutschen Bundesland Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

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