Die Verjährungsfristen sollen nun verlängert werden.
Weltweit werden laut einer UN-Studie rund 150 Millionen Mädchen und Buben zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Darauf wies das Kinderhilfswerk UNICEF am Freitag hin. Angesichts des jetzt bekanntwerdenden Ausmaßes solcher Taten in Internaten, Heimen und Schulen in Deutschland forderte UNICEF-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus, die Sensibilität für Kinderschutz insgesamt zu erhöhen. "Jedes Opfer, jede Beschwerde von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss ernst genommen und überprüft werden. Der Schutz der Kinder muss verbessert werden. Die Opfer brauchen Gehör, Gerechtigkeit und Hilfe", sagte Stachelhaus.
Verjährung verlängern
UNICEF begrüßte die Pläne, mit
einem Runden Tisch die Aufarbeitung voranzutreiben. In einem nationalen
Aktionsplan zum Schutz vor sexueller Ausbeutung solle die Umsetzung
konkreter Maßnahmen geplant werden. Es müsse geprüft werden, ob die bisher
geltenden Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert werden
müssten. Die im Zivilrecht geltende Verjährung nach drei Jahren solle
mindestens an die im Strafrecht geltende Frist angepasst werden.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund unterstützt die Forderung nach einer längeren zivilrechtlichen Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. "Die bisher dreijährige zivilrechtliche Verjährungsfrist ist entschieden zu kurz und muss dringend der strafrechtlichen angepasst werden", sagte Präsident Heinz Hilgers. Die Opfer müssten die Möglichkeit haben, auch nach zehn oder zwanzig Jahren nach Volljährigkeit Schadensersatz und Therapiekosten einklagen zu können.
Appell an Kirche
Zugleich appelliert Hilgers an Institutionen wie
die katholische Kirche, die momentan mit Fällen von sexuellem Missbrauch zu
tun haben, sich nicht auf die gesetzlichen Verjährungsfristen zu berufen:
"Die Opfer brauchen Hilfe, sie brauchen Schadensersatz und eine Erstattung
der Therapiekosten, egal wie lange der Missbrauch zurückliegt."