Gerichtsurteil

Zeichnungen sind keine Kinder-Pornos

16.06.2012

Schwedischer Comic-Experte wegen obszöner Bilder angeklagt: Jetzt Freispruch.

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Ein schwedischer Comic-Experte ist vom Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Zeichnungen freigesprochen worden. Das Oberste Gericht in Stockholm zeigte sich am Freitag überzeugt, dass die japanischen Mangas im Besitz von Simon Lundstroem Fantasiefiguren darstellen, die nicht als "richtige Kinder" anzusehen seien. Mit dem Freispruch hob das Oberste Gericht die frühere Verurteilung durch zwei niedere Instanzen auf.

Die Bilder seien zwar pornografischen Inhalts und stellten Kinder dar, urteilte das Gericht. "Aber es handelt sich um Fantasiefiguren, die nicht mit richtigen Kindern verwechselt werden können." Lundstroem zeigte sich nach dem Urteil "erleichtert", er gilt als erstklassiger Manga-Experte und -Übersetzer.

Zwei Gerichte niederer Instanz hatten den Comic-Experten zuvor für schuldig befunden, auf seiner Festplatte 39 kinderpornografische Zeichnungen gespeichert zu haben. Diese waren bei einer Polizeidurchsuchung gefunden worden. Das erste Gericht sprach eine Strafe von 25.000 Kronen (2.750 Euro) aus, ein Berufungsgericht reduzierte die Strafe auf 5.600 Kronen. Nun hob das Oberste Gericht den Schuldspruch auf.

Manga-Comics, Bildergeschichten von Figuren mit großen Augen, sind in Japan extrem populär. Die Themen reichen von Schulromanzen bis zu Literaturklassikern, aber eben auch Pornografie.

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