Urteil im Prozess

Zwei Jahre Bewährung für Drogeriegründer Schlecker

27.11.2017

Die Schlecker-Kinder Lars und Meike müssen laut Urteil in Haft.

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Der ehemalige Drogerieunternehmer Anton Schlecker muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 73-Jährigen am Montag wegen vorsätzlichen Bankrotts zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 54.000 Euro.
 
Schleckers Kinder Lars (46) und Meike (44) wurden dagegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, unter anderem wegen Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott.
 
Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass er als Eigentümer der gleichnamigen Drogeriekette in den Monaten vor der Pleite Vermögen in Millionenhöhe zugunsten seiner Familie beiseitegeschafft hatte - Geld, das den Gläubigern am Ende fehlte. Sein Verteidiger hatte die Forderung als überzogen bezeichnet.
 
Die einst größte deutsche Drogeriekette hatte im Jänner 2012 nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. In dem Prozess ging es im Kern darum, wann Schlecker die drohende Pleite kommen sah. Von diesem Zeitpunkt an hätte er dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen. Das Verfahren gegen Schleckers Frau Christa war eingestellt worden.
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