Die Beschäftigten fordern den VW-Gesetzes. Durch die Regelung können Standorte nicht gegen die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter geschlossen werden.
Rund 40.000 Beschäftigte haben nach IG-Metall-Angaben am Freitag für den Erhalt des VW-Gesetzes in Wolfsburg demonstriert. Der IG-Metall-Bezirk Niedersachsen sprach von einer der größten Demonstrationen in der Geschichte des Volkswagen-Konzerns. Bezirksleiter Hartmut Meine forderte die EU-Kommission in Brüssel auf, das neue VW-Gesetz zu akzeptieren und die Arbeitnehmerrechte nicht weiter zu beschneiden.
"Es ist unerträglich, dass die EU-Kommission eine neoliberale Politik gegen ein breites Bündnis von CDU, SPD, Betriebsräten und IG Metall durchsetzen will. Dagegen werden wir uns weiterhin zur Wehr setzen", erklärte Meine.
Gesetz sichert Mitsprache bei Standortentscheidungen
Nach dem
vom Bundeskabinett beschlossenen, aber vom Deutschen Bundestag noch nicht
verabschiedeten neuen VW-Gesetz soll im VW-Aufsichtsrat weiter für
Standortentscheidungen eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sein. Damit
können Standorte nicht gegen die Stimmen der Arbeitnehmervertreter
geschlossen werden.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Sperrminorität von 20 Prozent vor. Dies würde dem Land Niedersachsen als zweitgrößtem VW-Anteilseigner weiter Mitspracherechte bei VW sichern. Die EU-Kommission aber hat sich gegen den staatlichen Einfluss ausgesprochen.
Das umstrittene VW-Gesetz Im Kern geht es um die Sperrminorität von 20 Prozent bei der VW-Hauptversammlung. Den Arbeitern ist zudem die Vorschrift besonders wichtig, dass Standortentscheidungen nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Aufsichtsrat getroffen werden können und damit nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer in dem paritätisch besetzten Gremium. Beides soll nach der von der Bundesregierung vorgelegten Neuauflage auch künftig erhalten bleiben. Wesentliche andere Teile des Gesetzes hatte der Europäische Gerichtshof früher gekippt. Die Sperrminorität, die auch in der VW-Satzung festgeschrieben ist, gibt dem Land mit seinem Anteil von knapp über 20 Prozent ein Vetorecht bei wichtigen Entscheidungen. Im Aktienrecht üblich ist eine Sperrminorität von 25 Prozent. Brüssel kritisiert, Niedersachsen habe "ungerechtfertigte Sonderrechte", Deutschland verstoße mit der Beibehaltung der Regelung gegen den freien Kapitalverkehr innerhalb der EU.
Gesetz gegen feindliche Übernahmen
2007 wichtige Punkte gekippt Nach dem EuGH-Urteil erarbeitete Justizministerin Brigitte Zypries eine Neufassung des VW-Gesetzes. Dieser Entwurf wurde vom Bundeskabinett Ende Mai beschlossen. Danach werden im VW-Gesetz Höchststimmrecht und Entsenderecht gestrichen. Die Bundesregierung hält allerdings an der 20-prozentigen Sperrminorität fest und sichert dem Land Niedersachsen damit weiterhin eine starke Stellung. Der Entwurf sei europarechtskonform, da der EuGH nur das "Zusammenspiel" von Sperrminorität und Höchststimmrecht moniert habe. |
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