Sturm-Insolvenz
750.000 Euro für Fortbetrieb
23.10.2006
Eine Investorengruppe könnte mit einer Kaution von 750.000 den Fortbetrieb des steirischen Fußball-Klubs Sturm finanzieren.
Der Fußball-Erstligist SK Puntigamer Sturm Graz hat am 23. Oktober zugleich mit dem Konkursantrag auch einen Zwangsausgleichsantrag eingebracht. Den rund 60 Gläubigern wird eine 20-prozentige Barquote angeboten, wofür man rund 2,2 Mio. Euro benötigen wird. Durch den Wegfall der Altlasten soll nach einer ungeprüften Fortführungsprognose ein Gewinn zu erzielen sein.
Kaution von 750.000 Euro
Unabhängig davon könnte eine Investorengruppe - welche derzeit noch nicht genannt werden will - bereit sein, den Fortbetrieb zu finanzieren. Im Konkursantrag ist festgehalten, dass diese Gruppe bei Masseverwalter Norbert Scherbaum eine " Fortführungskaution" von 750.000 Euro hinterlegen wolle.
Zwei Interessenten
Die Ausgleichsquote soll über zukünftige Sponsoren oder Beteiligungsinteressierte aufgebracht werden. Zwei Investorengruppen haben laut KSV ihr Interesse am Verein bekundet. Genaueres wurde vom Verein dazu aber noch nicht bekannt gegeben. Von den Kreditschützern wurde darauf hingewiesen, dass "auch mögliche Haftungen der Organe des Vereins zu überprüfen sein werden".
Betrieb wird vorerst weitergeführt
Der Betrieb beim SK Sturm werde vorerst weitergeführt. Ein Zusperren erfolgt laut den Kreditschutzverbänden nur, wenn eine Erhöhung des Ausfalls der Gläubiger zu befürchten ist, also weitere Verluste absehbar sind. Ähnlich einem Verfahren zur Erlangung der Lizenz ist daher auch nunmehr im Rahmen des Konkursverfahrens nachzuweisen, dass die Finanzierung des laufenden Betriebes sichergestellt ist. Dies geschieht mittels Prognoserechnung und einem zu erstellenden Finanzplan. Eintretende Verluste sollen durch die Kaution abgefangen werden.
Finanzierbarkeit des Ausgleichs
Am 7. Dezember muss der SK Sturm am Grazer Handelsgericht die Finanzierbarkeit eines Zwangsausgleiches darstellen. Innerhalb einer Maximalfrist von 14 Tagen ist ein solcher Zwangsausgleichsantrag einzubringen, über den die Gläubigerschaft abstimmt.