Nachdem der Sachverständige Havranek wegen Befangenheit abgelehnt wurde, bleibt der Staat auf den entstandenen Kosten sitzen.
Rund 5.000 Stunden hat der Gerichtssachverständige Thomas Havranek an der Erstellung einer Expertise zur Causa Meinl gearbeitet. Das Resultat war ein fehlerhaftes Vorgutachten im Umfang von 25 Seiten. Jetzt wurde Havranek vom Oberlandesgericht Wien als befangen abberufen - und für die Justiz heißt es ‚„Zurück an den Start“.
Neuer Gutachter
„Wir suchen jetzt einen neuen Sachverständigen“,
sagt Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch zu ÖSTERREICH. Man sei in
Gesprächen, mit einer Entscheidung sei in einigen Wochen zu rechnen. Fakt
ist: Der Neue wird nahezu von vorn anfangen müssen.
Umsonst war Havraneks Arbeit allerdings nicht – zumindest nicht für den Steuerzahler. „Für die geleistete Arbeit wird er bezahlt“, sagt Jarosch. Dem Vernehmen nach handelt es sich um die stolze Summe von rund 800.000 Euro. Auf denen bleibt die Republik Österreich sitzen.
Absetzung nach Zeitungskommentar
Gutachter-Kosten können zwar –
falls es zu einer Anklage und Verurteilung kommt – unter Umständen den
Beschuldigten angelastet werden. Bei den Kosten für einen Sachverständigen,
der wegen Befangenheit abgelehnt wurde, geht das allerdings nicht.
Havranek selbst hatte den von ihm verfassten Meinl-kritischen Zeitungskommentar, mit dem seine Absetzung wegen Befangenheit begründet wird, vor seiner Berufung offengelegt. Die Staatsanwaltschaft hatte also Kenntnis davon.
Meinl-Bank reagiert
Die Meinl-Bank fordert nun eine Rückkehr zu
einer objektiven Betrachtung der Causa. Überlegt werden auch rechtliche
Schritte. Es könnte um Schadenersatz etwa für die Verhaftung von Julius
Meinl V. Anfang April gehen, die unter anderem mit Havraneks – fehlerhaftem
– Vorgutachten begründet wurde.