Bank muss kopieren
Absurdes Theater um Meinl-Akten
02.09.2009
Beschlagnahmtes Material wurde der Meinl Bank nicht retourniert, obwohl das Gericht es offenbar nicht braucht. Die Bank darf nur kopieren.
Die Mühlen der Justiz in der Causa Meinl mahlen nicht nur mit erheblichen Pannen, sondern auch mit absurden Nebengeräuschen. Konkret: Bei den Hausdurchsuchungen im Meinl-Imperium vor einem halben Jahr wurden kiloweise Aktenordner beschlagnahmt, von denen ein Großteil in Kisten im Keller des Gutachters Thomas Havranek lagert.
Nicht benötigt
Für die Arbeit des (mittlerweile wegen
Befangenheit abberufenen) Sachverständigen scheint dieses Material
irrelevant zu sein – der Meinl Bank geht es im Tagesgeschäft allerdings ab.
Ein Ersuchen um Rückgabe wurde abgelehnt – man könne aber beim
Sachverständigen Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien anfertigen
lassen, hieß es. Preis pro Seite laut Gerichtsgebührengesetz: ein Euro.
Irre Kosten
Das würde sich bei einem Volumen von locker 100.000
Seiten also auf stolze 100.000 Euro summieren. Für Unterlagen, die der Bank
gehören – und vom Gericht offenbar nicht benötigt werden. Und die 100.000
Euro sind wohl noch zu niedrig angesetzt. Weil der Staatsanwalt wissen
müsse, was vervielfältigt wird, wäre jede entsprechende Seite doppelt zu
kopiert, ist zu hören. Inklusive der Exemplare für den Staatsanwalt müsste
Meinl für eigene Akten also bis zu 200.000 Euro hinblättern.
„Absurdität“
„Diese erneute Absurdität ist ein
weiteres eklatantes Beispiel für eine Kampagne gegen die Meinl Bank, die den
Behörden immer mehr entgleitet. Anstatt die Konsequenzen aus der Tatsache zu
ziehen, dass ein unfähiger Gutachter wegen Befangenheit abberufen werden
musste, soll jetzt offenbar die Bank auf Umwegen die Zeche für dessen teure,
aber nutzlose Arbeit zahlen“, so Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl.
Gutachter-Entscheidung
Rund 800.000 Euro hat die Tätigkeit
Havraneks das Gericht (den Steuerzahler) bisher gekostet. Gegen seine
Abberufung hat die Staatsanwaltschaft Einspruch erhoben. Das
Oberlandesgericht Wien entscheidet darüber voraussichtlich in 2–3 Wochen.