Sollte die Austrian wie vorgesehen an die Lufthansa gehen, wollen die Franzosen rechtliche Schritte setzen.
Europas größte Fluglinie Air France-KLM droht bei einem Verkauf der Austrian Airlines an die deutsche Lufthansa mit Klagen. "Wir überlegen rechtliche Schritte gegen das Verkaufsverfahren, weil die Spielregeln nachträglich geändert wurden", so der designierte Chef von Air France-KLM, Pierre-Henri Gourgeon, in der "Financial Times Deutschland".
Zweierlei Maß
Der Verkäufer, die österreichische
Staatsholding ÖIAG, habe der Air France "Bedingungen diktiert, die
sie offenbar zugunsten der Lufthansa aufgibt", so der Vorwurf. "Wenn
nun die Bedingungen verändert werden, möchten wir noch einmal konsultiert
werden", verlangt Gourgeon.
Ö übernimmt 1/2 Mrd. Schulden
Hauptkritikpunkt der
Franzosen: Die Bundesregierung will AUA-Schulden von rund 500 Mio. Euro
übernehmen. Die ÖIAG will den AUA-Verkauf an die Deutschen bis Anfang
Dezember abschließen. Air-France war der einzige ernsthafte Mitbieter, zog
sich aber kurz vor Ende der Angebotsfrist zurück, weil die
Übernahmebedingungen nicht wirtschaftlich waren.
Robin Hood + Ryanair gegen AUA-Deal
Das steirische
Regionalluftfahrtunternehmen "Robin Hood Aviation" will gemeinsam
mit der Ryanair gegen den möglichen Verkauf der AUA an die Lufthansa
vorgehen. Robin Hood-Geschäftsführer Georg Pommer will alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen, um die Staatshilfe bzw. eine Schuldenübernahme zu
verhindern. Eine allfällige Genehmigung durch die EU-Kommission in Brüssel
will man anfechten.
Pommer hält es für einen "absurden und gänzlich unverständlichen Prozess", dass ein Verkäufer für einen Verkauf selbst zahle und die öffentliche Hand herhalten müsse, "ein ohnedies schon bestehendes Monopol" auch noch subventioniere.
ÖIAG nennt Vorwürfe "haltlos"
Die
Klagsdrohungen sind "völlig haltlos", hält die ÖIAG dagegen. Sowohl die
Ausschreibungsunterlagen als auch der Verkaufsprozess seien EU-konform
gewesen. Das hätten die entsprechenden Gutachten ergeben. Zur Air France
heißt es aus der Staatsholding, es habe kein bindendes Offert gegeben,
sondern lediglich zwei Briefe.