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Airlines haften für Gepäckstücke

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Jährlich gehen rund 30 Millionen Gepäckstücke verloren. Als Soforthilfe bei verspätetem Ankommen der Koffer am Urlaubsort bieten die Airlines Überbrückungshilfen an.

"Durchaus üblich ist etwa der Ersatz für Toiletteartikel zu 100 Prozent und eine Beteiligung an den Auslagen für Bekleidung zu 50 Prozent. Allerdings muss der Reisende bedenken, dass die Haftung mit maximal 1.200 Euro beschränkt ist", so ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer.

Auf die Verhältnismäßigkeit beim Kauf von Ersatzkleidung ist daher zu achten. Wer mit Sommerkleidern verreist ist, kann sich bei Gepäckverspätung kein teures Designerkleid auf Kosten der Fluggesellschaft kaufen. Führt man teureres Gepäck mit, empfiehlt sich eine vorherige Deklaration (gegen Aufpreis), wodurch das Haftungslimit entfällt.

Airlines haftet mit bis zu 1.200 Euro
Bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust des Koffers haftet das Luftfahrtunternehmen ebenfalls bis zu einer Höhe von rund 1.200 Euro. Für teure Designerkleidung oder sonstige Luxusartikel empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäck-Versicherung, dann entfallen die Haftungshöchstgrenzen.

Meldefristen beachten
Ist der Koffer verloren gegangen, beschädigt worden oder verspätet angekommen, müssen das Reisende sofort schriftlich der Fluggesellschaft melden. "Bei Verlust oder Verspätung bis zu 21 Tage nach der Ankunft und bei Beschädigung bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks", so Pfeiffer. Wer die Frist versäumt, hat keine Ansprüche auf Entschädigung.

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