Laut AK-OÖ-Präsident Kalliauer wenden viele Unternehmen "unseriöse Methoden" an. Die Einsparungen gehen alleinig auf Kosten der Beschäftigten.
Die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich warnt vor "falscher" Kurzarbeit. In letzter Zeit würden sich Meldungen von Arbeitnehmern über "unseriöse Methoden" häufen, berichtete Präsident Johann Kalliauer. Ohne die Zustimmung der zuständigen Stellen könne es im Betrieb keine Kurzarbeit geben.
Unseriöse Methoden
Nach Schilderung der Betroffenen kündige
das Unternehmen für einen befristeten oder auch oft unbegrenzten Zeitraum
die Senkung der Arbeitszeit an, verbunden mit einer entsprechend aliquoten
Senkung des Verdienstes. Begründet werde das fast immer mit der schlechten
wirtschaftlichen Lage. Von echter Kurzarbeit könne hier keine Rede sein,
warnte Kalliauer. "Das sind schlicht unseriöse Methoden, um auf Kosten der
Beschäftigten im Betrieb einzusparen."
Zustimmung des Fachverbands
Bei Kurzarbeit müsste der
Arbeitgeber im Normalfall sechs Wochen vor dem geplanten Beginn mit dem
regional zuständigen Arbeitsmarktservice Kontakt aufnehmen und sich dann
gemeinsam mit der Arbeiterkammer und der zuständigen Gewerkschaft beraten.
Ohne deren Zustimmung sowie des jeweiligen Fachverbandes und Betriebsrates
könne es im Betrieb keine Kurzarbeit geben, so der AK-Präsident.
Wichtige Punkte
Vor der Einführung seien einige Punkte
schriftlich zu vereinbaren und festzuhalten. Der Betrieb sei außerdem
verpflichtet, den betroffenen Beschäftigten eine Kurzarbeitsunterstützung zu
bezahlen - zusätzlich zum Lohn für die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden. Ein wichtiger Punkt sei darüber hinaus der Kündigungsschutz.
Kalliauer: "Während der Kurzarbeit und eines anschließenden Zeitraumes
danach, der gesondert vereinbart wird, muss das Unternehmen den
Beschäftigtenstand aufrechterhalten."