Ursprünglich wollte Al Jaber nur 5 Mio. Euro von der AUA einklagen. Nun erhöhte er die Summe auf 150 Mio.
Der verhinderte AUA-Investor Scheich Mohammed Al Jaber will die Höhe der von der AUA eingebrachten Klage von 5 Mio. Euro auf mindestens 150 Mio. Euro erhöhen. In der von seiner Rechtsvertretung, der Anwaltskanzlei Wolf Theiss, eingebrachten Klagebeantwortung beim Handelsgericht Wien wird als erster Punkt eine Erhöhung des Klagswerts auf zumindest 150 Mio. Euro beantragt. Das sei eine "korrekte Bewertung der Klage", teilte Anwältin Bettina Knötzl der APA mit. Die Klagebeantwortung sei damit innerhalb der vorgesehenen Frist erfolgt.
Teurer Rechtsstreit
Nach Einschätzung der Wolf-Theiss-Anwälte
könnte der Rechtsstreit zwischen AUA und dem saudischen Geschäftsmann mit
österreichischem Pass teuer werden. "Allein die Gebühr, die von
der klagenden Partei an das Gericht bei diesem Streitwert zu bezahlen wäre,
beträgt rund 1,8 Mio. Euro. Hier sind die Kosten der Anwälte noch nicht
enthalten. Solche Prozesse dauern erfahrungsgemäß einige Jahre",
so Knötzl weiter. Die AUA hat ihre Klage selbst mit lediglich 5 Mio. Euro
bewertet, "wohl um ihr Risiko gering zu halten", vermuten Al
Jabers Rechtsvertreter.
Außerdem strafrechtliche Anzeige
Nach Ansicht von Wolf
Theiss ist der Vertrag, auf den sich die AUA stützt, seit dem
Rückzugsschreiben der Anwälte Al Jabers von Ende April 2008 aufgehoben. Die
Vereinbarung enthalte eine Vertragsbestimmung, die eine Zurückziehung der
Verpflichtung im Falle eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage ermögliche.
Zudem wird der Vertrag von Al Jaber wegen "listiger Irreführung und
wegen Irrtums" angefochten. "Wegen zahlreicher Gesetzesverletzungen"
werde überdies noch die Beseitigung des Vertrages als Schadenersatzanspruch
verlangt. Schließlich stützt Al Jaber die Vertragsanfechtung auch auf andere
Rechtsgründe, wie Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts. Angesichts
der angeschlagenen finanziellen Lage der AUA erhebt er auch "Unsicherheitseinrede".
Aus all diesen genannten Gründen verlangt er die kostenpflichtige
Klagsabweisung.
Die angekündigte strafrechtliche Anzeige gegen AUA-Chef Alfred Ötsch - wegen des Vorwurfs der unrichtigen Rechnungslegung, der unrichtigen Berichterstattung als Vorstand und des Verdachts auf schweren Betrug - werde weiter vorbereitet.
AUA: Vertrag nach wie vor gültig
Nach Ansicht der
Fluggesellschaft AUA ist der Vertrag mit dem Geschäftsmann Mohammed Al Jaber
nach wie vor gültig. "Wie Wolf Theiss sehr wohl weiß, ist der Vertrag nach
wie vor gültig - das Schreiben von Ende April hat rechtlich keine Wirkung
entfaltet", heißt es in einer Stellungnahme der AUA vom Montagnachmittag.
Zuvor hatte das Anwaltsbüro Wolf Theiss als Al Jabers Rechtsvertreter diesen
Vertrag als ungültig bezeichnet.
Die AUA sprach von einer "Medienkampagne", mit der die Gegenseite versuche, von ihrer schwachen Rechtsposition abzulenken. Die Klagebeantwortung würde jetzt im Detail geprüft. In einem Verfahren auf die Legung von Sicherheiten seien die Parteien relativ frei bei der Streitwertfestsetzung, es handle sich ja noch nicht um die Klage auf Erfüllung des Vertrages.
Widersprüche Al-Jabers
Die AUA weist auf einen Widerspruch
in der Argumentation der Al-Jaber-Anwälte hin: Hatte der Scheich am 13. Mai
erklärt, wegen "Arglist" zurücktreten zu wollen, lautet die Begründung heute
auf "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Diese sei aber klar im Vertrag
definiert, darunter zu verstehen seien "Ereignisse, die es der Gesellschaft
verunmöglichen ihr Geschäft weiterzuführen (Verlust wesentlicher
Berechtigungen oder Lizenzen)". Dieser Punkt sei nicht erfüllt.
Die erhobenen Vorwürfe gegen AUA-Chef Alfred Ötsch - u.a. auf unrichtige Rechnungslegung - gehen laut AUA "vollkommen ins Leere, gibt es doch einen vom Wirtschaftsprüfer testierten Geschäftsbericht".