Frankfurter Tabelle

Albtraum Urlaub: Wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

22.08.2006

Wer seinen Urlaub über einen Reiseveranstalter unternimmt, hat auch viele Rechte. In manchen Fällen gibt es Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

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Die Österreicher reisen gerne und viel. Laut einer Umfrage eines Online-Reiseportals fahren 57 Prozent zwei bis dreimal im Jahr in den Urlaub und 37 Prozent unternehmen zumeist eine Urlaubsreise pro Jahr. Aber die wohlverdiente Urlaubsreise kann vielfältige negative Überraschungen bieten. Der Hotel-Pool ist verschmutzt, der angekündigte Meerblick entpuppt sich als Aussicht auf eine Betonwand und das Urlaubsgepäck befindet sich immer noch in Europa, statt in Florida.

Sofort reklamieren & alles dokumentieren
Laut einer Umfrage der Arbeiterkammer(AK) gibt es die meisten Beschwerden zu den Unterkünften: 43 Prozent beklagen schmutzige, abgewohnte Zimmer, Lärm oder schlimme Ersatzquartiere. Jeden vierten Konsumenten ärgern Flugverschiebungen, -verspätungen oder gestrichene Flüge. Jede zehnte Beschwerde betrifft Reise-Stornos.

"Alles dort reklamieren, alles dokumentieren und sofort eine Verbesserung verlangen", raten die Konsumentenschützer. Werden die Mängel nicht behoben, können enttäuschte Urlauber beim Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen. Betroffenen Urlauber sollten sich nicht mit Gutscheinen abspeisen lassen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Hatte der Urlaub wegen Mängel keinen Erholungswert oder war er zumindest erheblich beeinträchtigt, kann auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber ein Verschulden des Reiseveranstalters.

"Frankfurter Tabelle"
Eine Richtschnur für die Rechte enttäuschter Urlauber ist die so genannte "Frankfurter Tabelle" . Diese legt unverbindlich fest, wie hoch die Entschädigung im Falle von Reisebeeinträchtigungen sein könnte.

Reisende, die sich etwa plötzlich in einem anderen Hotel als dem Gebuchten wieder finden, können laut dieser Aufstellung bis zu ein Viertel des Preises in bar zurückbekommen. Fehlender Meerblick bringt bis zu zehn Prozent Preisminderung und Lärm in der Nacht - etwa durch feiernde Maturanten - bis zu 40 Prozent. Krabbeln Ungeziefer über den Hotelfußboden, ist ein Nachlass von bis zu 50 möglich. Maximal 20 Prozent "Rabatt" gibt es wenn sich der Pool aus dem Prospekt als Fata Morgana entpuppt.

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