Anleger können den Kaufpreis von der Bank zurückverlangen.
Die Meinl Bank muss in vorerst drei Fällen privaten Anlegern den Kaufpreis (plus 4 Prozent Zinsen) für MEL-Zertifikate zurückerstatten. Zu diesen Urteilen kamen das Handelsgericht Wien (in zwei Fällen) und das Bezirksgericht für Handelssachen in Wien in erster Instanz. Die Bank könne sich nicht darauf verlassen, dass freie Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber Endkunden richtigstellen, heißt es zur Begründung. Die Meinl Bank will gegen die Urteile berufen.
150 Geschädigte
Anleger-Anwalt Michael Poduschka vertritt
nach eigenen Angaben rund 150 MEL-Anleger, insgesamt gehe es um mehrere
Millionen Euro, sagte Poduschka. Weitere Verhandlungen werde es im Herbst
geben. Viele der "MEL-Geschädigten" seien vorher reine Sparbuch-Sparer
gewesen, die sich auf die Werbeprospekte für die Papiere der damaligen Meinl
European Land (MEL, heute Atrium) verlassen hätten.
Totalverlust
Die Gerichte hätten befunden, dass die Anleger die
MEL-Zertifikate nicht gekauft hätten, wenn sie darüber aufgeklärt worden
wären, dass auch ein Totalverlust ihres Geldes möglich sei. Interessant sei
in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf
dem Kapitalmarktprospekt, die der generellen Werbelinie für das Produkt
durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen hätten,
sagte Poduschka.
Der Anwalt wies darauf hin, dass die Kaufverträge wegen Irrtums angefochten wurden und dass bei Irrtum eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Kauf gelte. Für Streitwerte über 10.000 Euro sei das Handelsgericht zuständig, für geringere Beträge das Bezirksgericht.
Meinl wehrt sich
Die Meinl Bank vertritt den Standpunkt, dass die
Gerichte zwar Beratungsmängel der behördlich konzessionierten Anlageberater
festgestellt, dieses Fehlverhalten jedoch bei ihren Urteilen zu Unrecht
nicht gewertet hätten. Stattdessen werde die Meinl Bank, die nur Depotbank
gewesen sei und die Werbeunterlagen nicht selbst gestaltet habe, voll
verantwortlich gemacht. Die Meinl Bank - eigentlich "Meinl Success" - habe
die Anlageberater darauf hingewiesen, MEL-Zertifikate nur an Anleger mit dem
Bereitschaft zu "hohem Risiko" zu verkaufen. Man werde daher gegen die
Urteile berufen. Im übrigen sei das Vorliegen eines Irrtums des Anlegers
individuell und für jeden konkreten Einzelfall gesondert zu prüfen.