Amtshaftungsklage
Anwalt klagt Staat wegen Meinl
27.04.2009
Dem Juristen zufolge hat die Finanzmarktaufsicht nicht funktioniert - Daher die Kursverluste der MEL-Aktien.
Schon wieder eine (angekündigte) Klage in der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate): Der Anlegeranwalt Harald Christandl wirft der Finanzmarktaufsicht "multiples Fehlverhalten" vor und wird diese Woche eine Amtshaftungsklage gegen die Republik einbringen.
FMA funktioniert nicht
"Ich glaube, wenn man in Österreich eine
funktionstaugliche FMA hätte, hätte man im Fall Meinl vieles verhindern
können", so der Grazer Advokat im "WirtschaftsBlatt". Die
Aufsichtsverpflichtung der FMA ergebe sich einerseits aus den
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben wie der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID,
andererseits aus den verfassungsrechtlichen Vorgaben wie Gläubigerschutz und
zur Aufrechterhaltung eines volkswirtschaftlich stabilen Finanzsystems, so
Christandl. "Die FMA hätte viel früher und massiver reagieren müssen."
MEL-Aktien nicht "sicher"
Der von Christandl vertretene
"Musterkläger" hat laut Klage mehr als 40.000 Euro Schaden mit
MEL-Zertifikaten erlitten, weil die FMA als Aufsicht "multiples
Fehlverhalten" gesetzt habe. Der Anleger hätte auf die in der MEL-Bewerbung
"zugesagte dauerhafte Sicherheit und Werthaltigkeit" vertraut.
"Multiples Fehlverhalten"
- In der 15-seitigen Klage werde der FMA vorgeworfen, die Verwendung des Werbematerials nicht umgehend untersagt zu haben, obwohl die MEL-Werbemittel sowie die suggestive Werbelinie (Mündelsicherheit, geringe Volatilität) und der Kapitalmarktprospekt divergierten. In letzterem sei das "hohe Risiko des Papiers in nicht geläufigem Business-Englisch" dargestellt worden.
- Die FMA habe außerdem "keine näheren Überprüfungen der Doppel- und Leitfunktionen im Rahmen des Meinl-Konzerns angestellt und diese nicht unterbunden", obwohl sie nach Börsegesetz dazu verpflichtet sei, so ein weiteren Vorwurf. Die Behörde habe zudem die Rückkaufaktionen von MEL-Zertifikaten nicht bereits im Mai 2007 untersagt und nicht umgehend publik gemacht.
- Auch sei die Divergenz zwischen den Begriffen Aktien und Zertifikate "nicht einmal ansatzweise geprüft worden". Zugleich habe die FMA "trotz permanenter Einbindung in den Prospektentwicklungsprozess" keine entsprechenden Warnhinweise ausgegeben und Maßnahmen gesetzt.