Damit ist die Bilanz nicht nur weit schlechter als erwartet - Die Austrian brauchen außerdem eine Zwischenfinanzierung.
Die Austrian Airlines gehen im aktuellen Worst Case für heuer nach drohenden Bewertungsverlusten (Flugzeugabschreibungen, Wertpapiere) von einem Nettoverlust von bis zu 475 Mio. Euro aus. Die AUA listete am Freitag die Belastungsfaktoren auf, darunter vor allem langgediente Flugzeuge, die weniger wert sind, und Kursverluste.
Verlust übersteigt 1/2 Grundkapital weit
Selbst bei der
Hälfte dieses Werts wäre, stünde die AUA nicht unmittelbar vor dem Verkauf
an einen starken Partner, Feuer am Dach, erklärten Experten. Denn sobald der
Verlust in einem Unternehmen das halbe Grundkapital zu übersteigen droht,
muss gegengesteuert werden. Im Normalfall ist eine außerordentliche
Hauptversammlung einzuberufen, sobald bei Aufstellung der Jahresbilanz oder
Zwischenbilanzen der Verlust das halbe Grundkapital aufgefressen hat.
Das Grundkapital der AUA beträgt aktuell 264 Mio. Euro.
Zwischenfinanzierung nötig
In einer außerordentlichen
Sitzung der Aufsichtsräte wurde am Donnerstag über den derzeitigen Status,
den Geschäftsgang und die aktuelle finanzielle Lage gesprochen. Die
erforderliche Zwischenfinanzierung "zur Aufrechterhaltung des
Geschäftsmodells" bis zum EU-Okay der staatlichen "Verkaufshilfe"
ist Eigentümersache, sprich Sache der ÖIAG.
ÖIAG gewährt Darlehen
Als Zwischenfinanzierung bekommt
die AUA von der Staatsholding ein auf sechs Monate befristetes
Gesellschafterdarlehen. Es wird "in ausreichender, dreistelliger
Millionenhöhe" sowie "marktkonform verzinst" sein und normal rückzahlbar,
heißt es aus der ÖIAG. Es muss aber - wie der zugrundeliegende
Schuldennachlass selbst - bei der EU notifziert werden. Die ÖIAG will
nächsten Freitag mit der Lufthansa den Verkauf des Staatsanteils von 41,6
Prozent vertraglich besiegeln.
Privatisierung nicht gestört
Die teuren Abschreibungen und
Wertminderungen spiegeln die derzeit angespannte Lage der Airlinebranche und
die Kursschwankungen an den Finanzmärkten wider. Der Privatisierungsprozess
soll durch diese Prognose aber nicht beeinträchtigt sein, da die
zugrundeliegenden unternehmensspezifischen Bewertungsparameter für die
Bieter im Rahmen der Due Diligence ersichtlich und somit bekannt gewesen
seien.