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Auch Flöttl legt Rechtsmittel ein

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Auch der Spekulant Wolfgang Flöttl legt gegen den Richterspruch im BAWAG-Prozess Rechtsmittel ein.

Er wurde am vergangenen Freitag im BAWAG-Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Wie sein Anwalt Herbert Eichenseder sagte, habe er Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung gegen die Strafe und Berufung wegen des Zuspruchs von Privatbeteiligtenansprüchen angemeldet. Flöttl hatte sich drei Tage Bedenkzeit erbeten, die heute abgelaufen wären.

Rechtsmittel von allen Angeklagten
Damit haben alle neun im BAWAG-Prozess in erster Instanz Verurteilten Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt. Die acht anderen Verurteilten hatten dies bereits am Freitag, unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch ihre Verteidiger veranlasst.

Auch Berufung vom Staastanwalt
Auch Staatsanwalt Georg Krakow hat gegen einen Teil der Strafen berufen, verzichtete jedoch bei Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, dessen Nachfolger Johann Zwettler, den Ex-BAWAG-Vorstandsmitgliedern Peter Nakowitz, Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker auf Rechtsmittel.

Bei Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger, Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner und Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe ein, beantragt also höhere Strafen.

Bei Wolfgang Flöttl meldet der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Flöttl sollte auch wegen der schiefgegangenen Millionenspekulationen mit den Unibonds bestraft werden, forderte Krakow.

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Die Urteile im BAWAG-Prozess: Hohe Haftstrafen für Elsner & co.

Der ehemalige BAWA-Generaldirektor wurde der Untreue und des Betruges schuldig gesprochen. Er muss 9,5 Jahre hinter Gitter.

Der ehemalige Generaldirektor und Elsner-Nachfolger bekommt 5 Jahre Haft.

Der Ex-BAWAG-Generalsekretär und "rechte Hand" von Helmut Elsner muss vier jahre hinter Gitter.

Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsident und ehemaliger ÖGB-Finanzchef wurde wegen Beihilfe und Untreue verurteilt. Er muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, davon zwei Jahre bedingt.

Der frühere BAWAG-Vorstand Christian Büttner muss als einziger der neun Angeklagten nicht ins Gefängnis. Büttner erhielt 18 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 36.000 Euro.

Der ehemalige BAWAG-Vorstand muss drei Jahre hinter Gitter - unbedingt.

Der ehemalige BAWAG-Vorstand erhält dreieinhalb Jahre unbedingte Haft.

Der Spekulant erhält 2,5 Jahre Haft, davon 20 Monate bedingt. Er wurde für Ophelia und Capper verurteilt - nicht für die Uni-Bonds.

Der ehemalige Wirtschaftsprüfer erhält drei Jahre Haft, davon 1 Jahr unbedingt.

Die Richterin eröffnete die Urteilsverkündung mit dem Satz: "Alle Angkeklagten sind schuldig."

Johann Zwettler

Während der Urteilsverkündung war eine Stunde Stehen angesagt. Im Saal war es irrsinnig stickig.

Ruth Elsner im Gerichtssaal

Anne Eisenhower, die Frau von Flöttl in der Galerie

Die Verteidiger Peter Nakowitz, Günter Büttner und Hubert Kreuch (von links)

Neuneinhalb Jahre muss der ehemalige BAWAG-Chef Helmut Elsner in Haft. In ÖSTERREICH kämpft seine Frau Ruth für seine Freilassung.

Staatsanwalt Georg Krakow

Zwei Besucher des BAWAG-Prozess

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