Auch der Spekulant Wolfgang Flöttl legt gegen den Richterspruch im BAWAG-Prozess Rechtsmittel ein.
Er wurde am vergangenen Freitag im BAWAG-Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt. Wie sein Anwalt Herbert Eichenseder sagte, habe er Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung gegen die Strafe und Berufung wegen des Zuspruchs von Privatbeteiligtenansprüchen angemeldet. Flöttl hatte sich drei Tage Bedenkzeit erbeten, die heute abgelaufen wären.
Rechtsmittel von allen Angeklagten
Damit haben alle neun im
BAWAG-Prozess in erster Instanz Verurteilten Rechtsmittel gegen die Urteile
eingelegt. Die acht anderen Verurteilten hatten dies bereits am Freitag,
unmittelbar nach der Urteilsverkündung durch ihre Verteidiger veranlasst.
Auch Berufung vom Staastanwalt
Auch Staatsanwalt Georg Krakow hat
gegen einen Teil der Strafen berufen, verzichtete jedoch bei Ex-BAWAG-Chef
Helmut Elsner, dessen Nachfolger Johann Zwettler, den
Ex-BAWAG-Vorstandsmitgliedern Peter Nakowitz, Hubert Kreuch und Josef
Schwarzecker auf Rechtsmittel.
Bei Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger, Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner und Ex-BAWAG-Wirtschaftsprüfer Robert Reiter legt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe ein, beantragt also höhere Strafen.
Bei Wolfgang Flöttl meldet der Staatsanwalt Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an. Flöttl sollte auch wegen der schiefgegangenen Millionenspekulationen mit den Unibonds bestraft werden, forderte Krakow.