Die im September veröffentlichte Gewinnerwartung für das Jahr 2008 ist nicht haltbar. Die Rücklegung der Wertpapierkonzession ist noch nicht rechtswirksam.
Die Kärntner AvW Invest kann die im September veröffentlichte Gewinnerwartung für das Geschäftsjahr 2008 nicht halten. Details zu einer revidierten Prognose werden mit Veröffentlichung des Ergebnisses für das 3. Quartal 2008 bekanntgegeben, teilte die AvW Invest am Freitagabend ad hoc mit. Ferner gab die Gesellschaft bekannt, die "WAG-Konzession" (Wertpapierdienstleister-Konzession laut Wertpapieraufsichtsgesetz, Anm.) mit sofortiger Wirkung zurückgelegt und die Finanzmarktaufsicht (FMA) darüber informiert zu haben.
Zurücklegung der Konzession nocht nicht rechtswirksam
Die
AvW Invest AG ist noch nicht der behördlichen Aufsicht entzogen. Die
Zurücklegung der "WAG-Konzession" bedarf laut dem Sprecher der
Finanzmarktaufsicht (FMA), Klaus Grubelnik, nämlich der Zustimmung des
Regierungskommissärs Martin Wagner. Dieser war der AvW Invest am Mittwoch
beigestellt worden. Er hat die Aufgabe, Gefahren für die finanziellen
Angelegenheiten der Kunden abzuwenden. Er bleibt so lange im Amt, bis "alle
Kundengeschäfte abgewickelt sind".
Erst wenn Wagner die Zurücklegung unterschrieben hat und die Kundengeschäfte abgewickelt sind, "gibt es einen Feststellungsbescheid, dass diese Konzession tatsächlich erloschen ist", so Grubelnik. Die Zurücklegung stehe der AvW zwar frei, sei aber noch nicht rechtswirksam.
Die AvW Invest hat die Konzession für Anlageberatung, für Portfolioverwaltung und für die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, so Grubelnik. Außerdem sei die Kärntner Firma berechtigt, Finanzdienstleistungsassistenten zu beschäftigen.
Wenn ein Unternehmen ihr Geschäft nicht mehr ausüben will, sei die Zurücklegung der Konzession üblich. Über den konkreten Fall konnte Grubelnik aber nichts sagen. Seitens der AvW hieß es, "das ist ein behördlicher Schritt", den man nicht kommentieren könne.