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AWD-Urteil wegen Falschberatung fix

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Der Finanzdienstleister hat seine Berufung zurückgezogen. Demnächst drohen ihm zahllose ähnliche Fälle. Der VKI spricht von einem Musterprozess.

Der Finanzdienstleister AWD hat die Berufung gegen ein Urteil vom vorigen November zurückgezogen, in dem ein ehemaliger Kunde auf Schadenersatz wegen Falschberatung geklagt hatte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Beim AWD wurde der Fall noch einmal durchgesehen und die Entscheidung getroffen, von der Berufung Abstand zu nehmen.

Musterfall?
Dem Finanzdienstleister zufolge handelt es sich um keinen Musterfall. Anders wird das vom Verein für Konsumenteninformation und dem Anwalt des Klägers gesehen. Der Jurist vertritt weitere 500 mutmaßliche Geschädigte und ortet lauter ähnliche Fälle, denen Immofinanz als sichere Anlage verkauft wurde.

Etappensieg
Auch der VKI, der derzeit vier Musterprozesse gegen den AWD führt und weitere 2.300 Sammelklagen vorbereitet, sieht das nun rechtskräftige Urteil als Etappensieg, denn der entschiedene Fall sei typisch für viele AWD-Beratungen. Ende Juni will der VKI zunächst 100 wasserdichte Fälle einbringen, wo es zu systematischen Fehlberatungen gekommen sei.

Bis 2003 sei sogar behauptet worden, es handle sich bei den Immofinanz-Aktien um einen Immobilienfonds. Von den 2.300 dem VKI anvertrauten Fällen habe man 65 Prozent auf Klagsfähigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen geprüft und nur 10 Fälle wegen unvollständiger Unterlagen ausgeschieden. Insgesamt hatten sich etwa 6.500 Personen bei dem Verein über die Vermittlung von Immofinanz-/Immoeast-Aktien durch den AWD beschwert.

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