Das Landesgericht München hat den Verkauf der BA-CA an Unicredit für nichtig erklärt. UniCredit wird das Urteil anfechten.
Das Landgericht München hat den umstrittenen Verkauf der Bank Austria durch die Großbank HVB aus formalen Gründen für nichtig erklärt. Die Münchner HVB habe ihre Aktionäre über die vertraglichen Bestimmungen nach der eigenen Übernahme durch die italienische UniCredit auf der Hauptversammlung im Herbst 2006 nicht hinreichend informiert, sagte der zuständige Richter Helmut Krenek am Donnerstag. Hinter den Klauseln steckte aber ein "verdeckter Beherrschungsvertrag", worüber die Hauptversammlung hätte abstimmen müssen. Zudem sei eine Frage zum Verkaufspreis der Bank Austria nicht richtig beantwortet worden.
Radikaler Umbau der BA-CA seit Verkauf
Die Mailänder hatten die
HVB vor mehr als zwei Jahren für rund 20 Mrd. Euro gekauft. Seitdem wurde
sie radikal umgebaut. Die lukrative Tochter Bank Austria Creditanstalt
(BA-CA) samt Töchtern in Osteuropa mussten die Münchner an die UniCredit
abtreten. Sie bekamen dafür die Zuständigkeit für das Investmentbanking der
ganzen Gruppe. Kleinaktionäre der HVB waren dagegen vorgegangen. Sie sehen
die HVB geschädigt, weil der Preis für die Bank Austria von rund 13 Mrd.
Euro aus ihrer Sicht viel zu niedrig war. Eine Auktion hatte es nicht
gegeben, die HVB legte den Preis aufgrund von Gutachten fest.
Preis für das Urteil ohne Bedeutung
Richter Krenek betonte,
der Preis habe bei seinem Urteil keine Rolle gespielt. In dem Verfahren
hatte er zunächst die Beteiligten aufgefordert, einen Vergleich zu suchen
und sich auf einen um mehrere Milliarden Euro höheren Kaufpreis zu einigen.
Das würde letztendlich in einer besseren Abfindung für die Kleinaktionäre
münden.
HVB und UniCredit wollen Urteil anfechten
HVB-Anwalt Gerhard
Wirth kündigte an, sehr wahrscheinlich das Urteil des LG München -
Aktenzahl: 5 HK O 19782/06 - beim Oberlandesgericht München überprüfen zu
lassen. Ähnlich äußerte sich am Donnerstag die UniCredit. Wirth sagte, die
vom Richter beanstandeten Formalitäten werde die HVB vermutlich auf der
nächsten Hauptversammlung ausräumen können, durch einen sogenannten
Bestätigungsbeschluss. Eigentlich wollte die HVB keine Hauptversammlung mehr
durchführen.
Auf dem letzten Treffen waren die Kleinaktionäre mit den Stimmen der UniCredit, die mehr als 95 Prozent der Aktien hält, gegen eine Zwangsabfindung aus dem Unternehmen gedrängt worden. Dieser Beschluss ist aber noch nicht freigegeben. Auch hiergegen sind am Landgericht zahlreiche Klagen anhängig. Im Februar könnte es dazu eine Vorentscheidung geben.