Wandlungsrecht
BAWAG-Staatshilfe noch nicht fix
25.08.2009
Eine Sprecherin der Bank kann den ORF-Bericht nicht bestätigen.
Die Staatshilfe für die BAWAG P.S.K. und ein damit eventuell zusammenhängendes Wandlungsrecht des Staates ist noch nicht fix. "Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, wir sind noch immer in Gesprächen mit dem Finanzministerium", sagte Sabine Hacker, Pressesprecherin der Bank, am Dienstag. Aus diesem Grunde könne sie auch keine näheren Details zu den Verhandlungen bekanntgeben. "Es gibt weder einen Abschluss, noch kann der gestrige ORF-Bericht inhaltlich bestätigt werden", hieß es heute auch aus dem Finanzministerium.
In einem ORF-Bericht gestern, Montag, hatte es geheißen, dass nunmehr fixiert worden sei, dass die mehrheitlich im Besitz des US-Investors Cerberus stehende ehemalige Gewerkschaftsbank Staatsgeld nur bekomme, wenn sie ein Wandlungsrecht akzeptiere. Ähnliches gelte auch für die Bank Austria, die sich im Besitz der italienischen UniCredit befindet.
Durch ein Wandlungsrecht könnte sich der Staat an einer Bank beteiligen, wenn das dem Institut zur Verfügung gestellte Kapital nicht bedient bzw. nicht zurückgezahlt werden kann.
Verhandlungen seit einem halben Jahr
Die BAWAG verhandelt schon
seit einem halben Jahr um Staatshilfe. Es geht um 550 Mio. Euro. Dazu kämen
noch 400 Mio. Euro Garantien für sogenannte faule Papiere, die von Verlusten
bedroht sind. Die Verhandlungen seien so gut wie abgeschlossen, das
Staatsgeld könnte im Oktober oder November fließen, hieß es im Bericht.
Demnach soll das Wandlungsrecht derart ausgestaltet werden: Wenn die Bank in
zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Zinsen für das Staatsgeld zahlen
kann, dann kann sich der Bund direkt an der Bank beteiligen. Für die Bank
Austria könnte aber das Wandlungsrecht entfallen, wenn der Eigentümer
UniCredit die Dividendenzahlung übernehme.
Vor allem Bundeskanzler Werner Faymann hat sich in jüngster Zeit für ein Wandlungsrecht ausgesprochen, wenn der Staat den Banken Partizipationskapital zur Verfügung stellt. Bisher mussten nur die Volksbanken und die Kärntner Hypo Alpe Adria Group ein solches Wandlungsrecht akzeptieren, Erste Bank und Raiffeisen dagegen nicht. Faymann spricht sich generell für schärfere Auflagen bei der staatlichen Bankenhilfe aus und pocht in diesem Zusammenhang auch auf Zurückhaltung bei Boni- und Dividendenzahlungen.
ÖVP von Faymann-Vorstoß überrascht
In der ÖVP
hielt man nichts von den Forderungen des Bundeskanzlers.
Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka zeigte sich vom Vorstoß des
Bundeskanzler "überrascht" und sieht bei den Regelungen keinen Ergänzungs-
oder Handlungsbedarf. Unterstützung erhielt Faymann dagegen von der FPÖ, den
Grünen, der Arbeiterkammer und Teilen der Gewerkschaft.
FPÖ-Bundesgeschäftsführer Heinz-Christian Strache geht das vorgeschlagene
Wandlungsrecht viel zu wenig weit, er wünscht sich noch striktere Auflagen.
Der Grüne Klubobmann Werner Kogler spricht sich unter anderem auch dafür
aus, dass mit den Banken, mit denen bereits Verträge geschlossen wurden,
bezüglich "harter Auflagen" nachverhandelt wird. AK-Präsident Herbert Tumpel
und FSG-Vorsitzender Wolfgang Katzian fordern im Gegenzug für Staatshilfen
unter anderem Arbeitsplatz- und Standortgarantien.