Durch die neuerliche Ausfertigung verlängert sich die Zustellfrist.
Das Urteil im BAWAG-Strafprozess muss in Folge eines Protokollberichtigungsantrags an sämtliche Prozessbeteiligten neu zugestellt werden, dadurch verlängert sich nun die Rechtsmittelfrist. Dies bestätigte der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christian Gneist. Ursprünglich wäre die Rechtsmittelfrist bis Freitag nächster Woche, 21. August, gelaufen. Nun können die Rechtsmittel bis zu vier Wochen nach der Zustellung, also circa bis zum 11. September eingebracht werden, erläuterte der Gerichtssprecher.
Antrag wurde stattgegeben
Richter Christian Böhm, Nachfolger der
BAWAG-Richterin und nunmehrigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V),
hatte einem Protokollberichtigungsantrag von einem der Anwälte der neun
Angeklagten stattgegeben, erläuterte der Gerichtssprecher. Deswegen musste
das 800 Seiten umfassende Urteil neu ausgefertigt und zugestellt werden.
Am 4. Juli 2008, dem 117. Prozesstag, hatte Bandion-Ortner, Vorsitzende des vierköpfigen Schöffensenats, das Urteil mündlich verkündet. Im Jänner 2009 wurde dann das schriftlich ausgefertigte Urteil zugestellt.
Alle neun Angeklagten wurden schuldig gesprochen. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner war u.a. wegen Untreue gegenüber der Bank zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, Wolfgang Flöttl zu zweieinhalb Jahren Haft, davon 10 Monate unbedingt. Auch die sieben weiteren Angeklagten wurden verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Elsner seit 30 Monaten in U-Haft
Elsner sitzt seit seiner
Überstellung von Frankreich nach Österreich am 13. Februar 2007 nun bereits
30 Monate in U-Haft. Seine zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen
verurteilten Mitangeklagten befinden sich alle auf freiem Fuß.