Die BAWAG-PSK verlangt von Ruth Elsner die umgehende Rückgabe der Penthouse-Wohnung, deren Ankauf laut rechtskräftigem Urteil des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) rechtsunwirksam war, weil der Aufsichtsrat der BAWAG dem Verkauf zustimmen hätte müssen. Der Wiener Rechtsanwalt Markus Kajaba, der die BAWAG in Sachen Penthouse vertritt, teilte mit, die Ehefrau des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner sei mittlerweile schriftlich aufgefordert worden, die 278 Quadratmeter große Nobelbleibe in der Wiener Innenstadt zurückzustellen. Diese will aber nicht ausziehen.
Ruth Elsner hatte die Immobilie im August 2005 käuflich erworben, wobei der Kaufpreis mit 474.000 Euro plus Umsatzsteuer weit unter dem marktüblichen Preis lag. Im Hinblick auf die nunmehr festgestellte Nichtigkeit dieses Rechtsgeschäfts hielte es die BAWAG für vernünftig, wenn sich Ruth Elsner sofort eine neue Bleibe sucht und die anhängigen Räumungsverfahren - eines ist am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) anhängig, ein weiteres, das auch den nach wie vor in U-Haft befindlichen Helmut Elsner mitumfasst, am Bezirksgericht Wien-Innere Stadt - von sich aus beendet.
"Aus meiner Sicht wäre es geradezu mutwillig, wenn das noch weitergeht", betonte BAWAG-Anwalt Kajaba. Da bei der am ZRS laufenden Räumungsklage die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags als Vorfrage zu beurteilen sei und jene nun endgültig zuungunsten der Familie Elsner entschieden wurde, wäre klar, dass Ruth Elsner die Wohnung nicht behalten kann. Dessen ungeachtet weiter darum zu prozessieren, wäre nur mit zusätzlichen Kosten verbunden, die einer "Geldverbrennung" gleichkämen, so Kajaba.