Ab mehr als einer Stunde Verspätung wird künftig ein Teil des Fahrpreises erstattet.
Europäische Bahnkunden sollen bei extremen Verspätungen künftig bis zur Hälfte des Fahrpreises zurückerstattet bekommen. Das hat die EU gestern abgesegnet.
Auch innerhalb Österreichs
Konkret gibt es ein Viertel des
Geldes zurück, wenn ein Zug zwischen ein und zwei Stunden verspätet ist. Bei
Verspätungen über zwei Stunden erhöht sich das auf 50 Prozent des
Ticketpreises. Diese Regeln gelten ab 2009 – und zwar nicht nur für den
internationalen Zugverkehr, sondern für alle Strecken in der EU, also auch
für Fahrten innerhalb Österreichs. Allerdings können nationalen
Bahnunternehmen bis zu 15 Jahre Aufschub für die Umsetzung der Regeln
gewährt werden. Für den Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr sind Ausnahmen
unbefristet möglich.
Die ÖVP forderte von Verkehrsminister Werner
Faymann (SPÖ), in Österreich keine Übergangsfristen zu gewähren.
Konkurrenz für die ÖBB
Teil des neuen „dritten
Eisenbahnpakets“ der EU ist weiters eine grenzüberschreitende
Liberalisierung des Personenverkehrs ab 2010. Das heißt, dass auch
ausländische Bahnunternehmen Fernverbindungen von und nach Österreich
anbieten dürfen. Beispielsweise könnte die Deutsche Bahn künftig
selbstständig Passagiere von Wien nach München befördern.