Meinl European Land

Buchinger klagt Anlageberater wegen Meinl

26.07.2008

Die Vermittler von MEL-Aktien sollen ihren Kunden zum Kauf geraten haben, obwohl sie gewusst haben, dass die Papiere gar nicht so sicher sind.

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© APA/SCHNEIDER
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In der Affäre um den Kursabsturz von Meinl European Land klagt der Verein für Konsumenteinformation im Auftrag von SPÖ-Konsumentenschutzministers Erwin Buchinger einen der Vermittler der Aktien. Ihm wird laut Ö1 vorgeworfen, die Anleger vorsätzlich falsch informiert zu haben.

Sichere Anlage?
Seit einem dreiviertel Jahr sammelt der VKI demnach Informationen von Aktionären, die durch den Kursabsturz der Aktien von Meinl European Land Vermögen verloren haben. 248 Berichte liegen vor, wonach es hauptsächlich Vermittler waren, die die Konsumenten zum Kauf der Aktien bewegt haben - mit offenbar falschen Argumenten. Die Aktien wurden u.a. als sicher angepriesen und mit Sparbüchern verglichen. Es wurde mit einem hohen Substanzwert der Immobilien argumentiert. Rund die Hälfte der Anleger löste dafür andere, tatsächlich sichere Veranlagungen auf.

Wider besseres Wissen
Tatsächlich hätten diese Vermittler selbst aber ganz andere Unterlagen gehabt. Sie wären also zur Aufklärung verpflichtet gewesen, meinen die Konsumentenschützer. Als erstes wird das Salzburger Unternehmen Euro-Finanz-Service AG geklagt, ein Unternehmen, das besonders oft von den enttäuschten Anlegern genannt wurde. Die Klage richtet sich nur gegen die Berater, nicht gegen die Verursacher der Affäre: Firmen rund um die Meinl-Bank.

Buchinger hofft auf Molterer
Der Sozialminister betont, die eigentlichen Verursacher würden vom Konsumentenschutz nicht belangt, weil der Konsument im Regelfall über ein Dazwischentreten des Vermittlers diese Geschäftstätigkeit und Verbindung eingeht: "Die direkte Untersuchung von Verantwortlichkeit der Vermittler selber ist durch das Finanzministerium bzw. durch die Nationalbank und Finanzmarktaufsicht wahrzunehmen. Ich gehe davon aus, dass hier der Finanzminister ... diese Verantwortung wahrnimmt.“

Hohes Prozessrisiko
Die eigenen Anwälte der glücklosen Aktionäre überlegen derzeit noch, ob sie klagen werden: Sie führen das hohe Prozessrisiko an. Es wird aber nicht nur bei einer einzelnen Klage bleiben, kündigt Buchinger an. Eine Reihe weiterer Anlageberater müssen damit rechnen, sich vor Gericht verantworten zu müssen.

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