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Bund hilft Firmen mit Haftungen

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10 Mrd. Euro werden aus dem Bankenpaket abgezweigt - Die betroffenen Unternehmen müssen sich dafür an Auflagen halten. Kanzler Faymann geht davon aus, dass Haftungen schlagend werden.

Der Bund wird Unternehmen in der Krise in Kürze mit umfangreichen Kredithaftungen zur Seite springen können. Das dazu erforderliche Gesetz mit dem sperrigen Namen "Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz" ist am Dienstag im Ministerrat auf den Weg gebracht worden. Firmen, die staatliche Haftungen aus diesem Milliardenpaket beanspruchen wollen, müssen strenge Auflagen einhalten, weil letztlich der Steuerzahler geradesteht. Das gälte auch für den prominenten Stützungsfall GM/Opel-Aspern, der im Zuge der Übernahme durch den österreichisch-kanadischen Autozulieferer Magna als einer der großen Anwärter auf dieses staatliche Standort-Hilfspaket gilt.

10 Mrd. Euro wegen Jobs
Der österreichische Staat wird im Gefolge der Krise mit Garantien von insgesamt bis zu 10 Mrd. Euro die Vergabe von Krediten an mittelgroße und große österreichische Unternehmen unterstützen. Mit den Haftungen sollen Liquiditätsengpässe überbrückt und Arbeitsplätze erhalten werden.

Teil des Bankenpakets
Der Bund will dazu kein zusätzliches Geld auf den Weg bringen, sondern innerhalb des Bankenhilfspaketes 10 Milliarden Euro umschichten. Der Bund wird je nach Bonität und anderen strikten Kriterien einen Garantierahmen für die Kredite in Höhe von 30, 50 oder 70 Prozent der Kreditsumme geben. Abwickeln wird das die Oesterreichische Kontrollbank. Pro Unternehmen wird der Bund mit maximal 300 Mio. Euro haften, die Haftungen sollen höchstens 5 Jahre laufen. Die EU-wettbewerbsrechtliche Genehmigung ist ebenfalls Voraussetzung für das Gesamtpaket.

Keine hoffnungslosen Fälle
Bei der Haftungsübernahme geht es nicht um krasse Sanierungsfälle, sondern nur um gesunde Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer gesunden wirtschaftlichen Basis der Unternehmen vor dem 1. Juli 2008, also vor der Krise. Weiters müssen die in Frage kommenden Unternehmen mehr als 250 Mitarbeiter haben, der Umsatz muss über 50 Mio. Euro liegen. Rund 500 Unternehmen entsprechen diesen Kriterien.

Faymann räumt Risiko ein
Bundeskanzler Werner Faymann (S) räumte zwar ein, dass die Regierung damit ein gewisses Ausfallsrisiko in Kauf nehme. Das risiko ist deutlich höher als bei den Haftungen für die Banken. Bei den Banken sei nicht mit Ausfällen zu rechnen, da Bankenpleiten unwahrscheinlich seien, sagte Faymann, bei den Haftungen für Firmenkredite könne für den Staat aber durchaus "beim einen oder anderen Unternehmen etwas schlagend werden". "Das ist ein Einsatz, wo es erstmals ein Risiko gibt", betonte der Bundeskanzler.

Zur Begutachtung der Ansuchen und Haftungsübernahmen wird ein Beirat im Finanzministerium eingerichtet. Die Sozialpartner haben in der Begutachtung wie zu erwarten Sitze für sich hineinreklamiert.

RH will prüfen dürfen
In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hat der Rechnungshof auch in diesem Fall eine gesetzliche Klarstellung urgiert, dass mit Haftungsübernahmen des Bundes eine Prüfkompetenz der RH einhergehen sollte. "Dies vor allem deshalb, weil nur im Wege der Kontrolle durch den Rechnungshof die parlamentarische Kontrolle sichergestellt wird", so der RH.

Kritisch hält der RH deshalb fest, dass er zwar befugt sei, "hinsichtlich der Haftungsübernahmen die Gebarung des Bundes und die Bevollmächtigten des Bundes ... (in dem Fall die Kontrollbank) ... zu prüfen. Doch sei nicht ausdrücklich geregelt, ob der Rechnungshof auch unmittelbar bei den Garantienehmern Prüfungshandlungen durchführen darf."

Steuerzahler haftet ja
Und weiter: "Nach Ansicht des Rechnungshofs rechtfertigt das mit der Übernahme einer Ertrags- oder Ausfallshaftung verbundene Risiko der öffentlichen Hand jedenfalls die Einbeziehung in die öffentliche Finanzkontrolle und damit die Wiederherstellung jener Rechtslage, wie sie bereits zwischen 1948 und 1977 ( ... ) zweifelsfrei bestand".

Der Rechnungshof würde somit gerne Unternehmen prüfen, die eine Staatshaftung erhalten. Wenn diese Prüfungsmöglichkeit schon nicht auf Verfassungsebene fixiert wird, dann sollte das wenigstens in den aus Anlass der Finanzkrise beschlossenen Bundesgesetzen (ULSG, IBSG und Finanzmarktstabilitätsgesetz) festgeschrieben werden, finden die Rechnungsprüfer.

Jetzt entscheidet VfGH
Vorerst hätte der Rechnungshof nur die Möglichkeit, für einzelne Unternehmen die Prüfung zu eröffnen. Wenn sich das Unternehmen weigert, müsste der RH zum Verfassungsgerichtshof gehen, der für den Einzelfall entscheidet, ob die Haftung eine Beherrschung der Öffentlichen Hand begründet und damit eine Prüfung des RH zulässig ist.

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