10 Mrd. Euro werden aus dem Bankenpaket abgezweigt - Die betroffenen Unternehmen müssen sich dafür an Auflagen halten. Kanzler Faymann geht davon aus, dass Haftungen schlagend werden.
Der Bund wird Unternehmen in der Krise in Kürze mit umfangreichen Kredithaftungen zur Seite springen können. Das dazu erforderliche Gesetz mit dem sperrigen Namen "Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz" ist am Dienstag im Ministerrat auf den Weg gebracht worden. Firmen, die staatliche Haftungen aus diesem Milliardenpaket beanspruchen wollen, müssen strenge Auflagen einhalten, weil letztlich der Steuerzahler geradesteht. Das gälte auch für den prominenten Stützungsfall GM/Opel-Aspern, der im Zuge der Übernahme durch den österreichisch-kanadischen Autozulieferer Magna als einer der großen Anwärter auf dieses staatliche Standort-Hilfspaket gilt.
10 Mrd. Euro wegen Jobs
Der österreichische Staat wird im
Gefolge der Krise mit Garantien von insgesamt bis zu 10 Mrd. Euro die
Vergabe von Krediten an mittelgroße und große österreichische Unternehmen
unterstützen. Mit den Haftungen sollen Liquiditätsengpässe überbrückt und
Arbeitsplätze erhalten werden.
Teil des Bankenpakets
Der Bund will dazu kein zusätzliches Geld
auf den Weg bringen, sondern innerhalb des Bankenhilfspaketes 10 Milliarden
Euro umschichten. Der Bund wird je nach Bonität und anderen strikten
Kriterien einen Garantierahmen für die Kredite in Höhe von 30, 50 oder 70
Prozent der Kreditsumme geben. Abwickeln wird das die Oesterreichische
Kontrollbank. Pro Unternehmen wird der Bund mit maximal 300 Mio. Euro
haften, die Haftungen sollen höchstens 5 Jahre laufen. Die
EU-wettbewerbsrechtliche Genehmigung ist ebenfalls Voraussetzung für das
Gesamtpaket.
Keine hoffnungslosen Fälle
Bei der Haftungsübernahme geht
es nicht um krasse Sanierungsfälle, sondern nur um gesunde Unternehmen und
den Erhalt von Arbeitsplätzen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer
gesunden wirtschaftlichen Basis der Unternehmen vor dem 1. Juli 2008, also
vor der Krise. Weiters müssen die in Frage kommenden Unternehmen mehr als
250 Mitarbeiter haben, der Umsatz muss über 50 Mio. Euro liegen. Rund 500
Unternehmen entsprechen diesen Kriterien.
Faymann räumt Risiko ein
Bundeskanzler Werner Faymann (S)
räumte zwar ein, dass die Regierung damit ein gewisses Ausfallsrisiko in
Kauf nehme. Das risiko ist deutlich höher als bei den Haftungen für die
Banken. Bei den Banken sei nicht mit Ausfällen zu rechnen, da Bankenpleiten
unwahrscheinlich seien, sagte Faymann, bei den Haftungen für Firmenkredite
könne für den Staat aber durchaus "beim einen oder anderen Unternehmen etwas
schlagend werden". "Das ist ein Einsatz, wo es erstmals ein Risiko gibt",
betonte der Bundeskanzler.
Zur Begutachtung der Ansuchen und Haftungsübernahmen wird ein Beirat im Finanzministerium eingerichtet. Die Sozialpartner haben in der Begutachtung wie zu erwarten Sitze für sich hineinreklamiert.
RH will prüfen dürfen
In seiner Stellungnahme zum
Gesetzesentwurf hat der Rechnungshof auch in diesem Fall eine gesetzliche
Klarstellung urgiert, dass mit Haftungsübernahmen des Bundes eine
Prüfkompetenz der RH einhergehen sollte. "Dies vor allem deshalb,
weil nur im Wege der Kontrolle durch den Rechnungshof die parlamentarische
Kontrolle sichergestellt wird", so der RH.
Kritisch hält der RH deshalb fest, dass er zwar befugt sei, "hinsichtlich der Haftungsübernahmen die Gebarung des Bundes und die Bevollmächtigten des Bundes ... (in dem Fall die Kontrollbank) ... zu prüfen. Doch sei nicht ausdrücklich geregelt, ob der Rechnungshof auch unmittelbar bei den Garantienehmern Prüfungshandlungen durchführen darf."
Steuerzahler haftet ja
Und weiter: "Nach Ansicht des
Rechnungshofs rechtfertigt das mit der Übernahme einer Ertrags- oder
Ausfallshaftung verbundene Risiko der öffentlichen Hand jedenfalls die
Einbeziehung in die öffentliche Finanzkontrolle und damit die
Wiederherstellung jener Rechtslage, wie sie bereits zwischen 1948 und 1977 (
... ) zweifelsfrei bestand".
Der Rechnungshof würde somit gerne Unternehmen prüfen, die eine Staatshaftung erhalten. Wenn diese Prüfungsmöglichkeit schon nicht auf Verfassungsebene fixiert wird, dann sollte das wenigstens in den aus Anlass der Finanzkrise beschlossenen Bundesgesetzen (ULSG, IBSG und Finanzmarktstabilitätsgesetz) festgeschrieben werden, finden die Rechnungsprüfer.
Jetzt entscheidet VfGH
Vorerst hätte der Rechnungshof nur die
Möglichkeit, für einzelne Unternehmen die Prüfung zu eröffnen. Wenn sich das
Unternehmen weigert, müsste der RH zum Verfassungsgerichtshof gehen, der für
den Einzelfall entscheidet, ob die Haftung eine Beherrschung der
Öffentlichen Hand begründet und damit eine Prüfung des RH zulässig ist.